- DAZ.online
- News
- Spektrum
- Österreich: E-Rezept ...
Elektronische Verordnungen
Österreich: E-Rezept startet 2020
Ab dem Frühjahr 2020 wird in Österreich das E-Rezept eingeführt. Darauf haben sich der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger, die Ärztekammer und die Apothekerkammer verständigt. Der Boden dafür ist bereitet und die Weichen sind gestellt.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) macht derzeit politisch Druck für die Einführung des E-Rezeptes in Deutschland. Ob er meint, damit unsere österreichischen Nachbarn im „zeitlichen Fernduell“ noch auf der Ziellinie abfangen zu können? Man weiß es nicht. So viel steht jedenfalls fest: Die Alpenrepublik macht in Sachen elektronisches Rezept bald Nägel mit Köpfen. Mit einer Pilotphase in zwei Bezirken in Kärnten soll es ab April 2020 losgehen. Bis Ende Mai 2022 sollen dann Arzneimittel zu Lasten der Sozialversicherung in ganz Österreich nur noch elektronisch rezeptiert und abgerechnet werden. Ein noch zu erstellender Rollout-Plan soll die verpflichtenden Einsatztermine je Region festgelegen.
So
funktioniert das E-Rezept in Österreich
Wie das System funktioniert, auf das sie sich geeinigt haben, schilderten die Beteiligten, der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger und die Kammern der Ärzte und Apotheker in dieser Woche bei einem Pressegespräch. Mit dem E-Rezept sollen die Ausstellung, Einlösung und Abrechnung von Kassenrezepten weitgehend durch elektronische Abläufe ersetzt werden.
Der Arzt erstellt das e-Rezept inklusive seiner elektronischen Signatur im e-card-System, und dort (nicht auf der e-Card des Patienten) wird es auch gespeichert. Auf Wunsch bekommt der Patient einen Code elektronisch auf sein Handy oder auch einen Ausdruck des e-Rezeptes, auf dem ebenfalls ein Code aufgedruckt ist. In der Apotheke wird dieser Code dann gescannt und damit das e-Rezept aus dem e-card System abgerufen. Durch Stecken der e-card in der Apotheke kann das e-Rezept auch ohne Code abgerufen werden. Danach speichert der Apotheker die Einlösung des Rezeptes im e-card System und rechnet die Verordnung elektronisch mit der Sozialversicherung ab. Ist das Medikament nicht vorrätig, so bleibt das Rezept offen und kann bei einer anderen Apotheke eingelöst werden.
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.