Vorbereitung auf den Fälschungsschutz

Securpharm – Was ist ab dem 9. Februar anders?

Berlin - 25.01.2019, 17:55 Uhr

Bei den Apothkern dürfte es nach wie vor einige Fragen zum neuen Fälschungsschutzsystem Securpharm geben. DAZ.online versucht zu helfen. ( r / Foto: DragonImages/adobe.stock.com)

Bei den Apothkern dürfte es nach wie vor einige Fragen zum neuen Fälschungsschutzsystem Securpharm geben. DAZ.online versucht zu helfen. ( r / Foto: DragonImages/adobe.stock.com)


Securpharm-FAQs

Um den neuen 2-D-Code optimal für die Warenwirtschaft nutzen zu können, aber auch um unangenehme Situationen vor dem Kunden möglichst zu vermeiden, wird dringend empfohlen, die Verifizierung (Nicht das Ausbuchen, dieses findet nur unmittelbar vor der Abgabe statt!) schon beim Wareneingang durchzuführen. Anders als das Ausbuchen kann die Echtheitsprüfung beliebig häufig durchgeführt werden. Nicht ganz einfach könnte dies anfänglich allerdings für Apotheken mit Kommissionierern werden, die mit der Warenwirtschaft verbunden sind, aber noch nicht die für Securpharm erforderliche Schnittstelle haben.

Es gibt zahlreiche praktische Fragen, die sich Apotheken nun stellen: Wie ist mit einem Arzneimittel umzugehen, das Alarm geschlagen hat? Was ist, wenn ich ein Arzneimittel vorschnell oder fälschlicherweise ausgebucht habe? Wie verhalte ich mich, wenn der Strom oder das Internet ausfällt? Und wie ist das mit der Abgabe von Teilmengen?

Viele Antworten – auch auf diese Fragen – finden Sie in den FAQ für Apotheken, die Securpharm bereitstellt.

Eine erweiterte FAQ-Liste findet sich beispielsweise bei Lauer-Fischer.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


Diesen Artikel teilen:


2 Kommentare

SecurPharm nicht ohne Übergangsfrist

von Stefan Schwenzer am 26.01.2019 um 8:11 Uhr

SecurPharm ohne Testphase einzuführen wird sich als großer Fehler erweisen. Wir testen jetzt seit einer Woche das System und die Abläufe in der Apotheke. Mit verheerenden Ergebnissen, die ich Ihnen gerne im Detail einmal ausführlich schildern kann. Diese Probleulassen sich auch nicht durch Schulungen lösen. Wie lässt sich z.B eine verifierungspflichtige Packung von einer nicht verifizierungspflichtigen Packung äußerlich unterscheiden. Viele Hersteller drucken bereits seit längerer Zeit 2D Barcodes auf Packungen, die gar nicht im System sind oder keine Securpharm Seriennummern enthalten. Es bleibt dann an den Apothken hängen, jede dieser Packungen zu scannen um hinterher(sic!) zu erfahren, dass man sie gar nicht hätte scannen müssen oder noch schlimmer, dass nicht klar ist ob man sie abgeben darf. Das betrifft bei uns derzeit 2/3 aller gescannten Packungen. Also: Pflichteinführung zum 9.2. in den Apotheken stoppen (ein Samstag!). Erst das System in der breite testen. Einführung mit Augenmaß ist jetzt gefordert.

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: AW: SecurPharm nicht ohne Übergangsfrist

von Securpharm am 28.01.2019 um 9:11 Uhr

Securpharm ist - wie der Kollege treffend schreibt - ein die internen Abläufe massiv beeinträchtigendes System, welches die ohnehin angespannte Situation im Apothekenalltag noch weiter zuspitzen lassen dürfte. Allein die sich ständig ändernden Rabattverträge verunsichern auch nach 10 Jahren (!) noch immer massiv die Patienten, man stelle sich nun vor, ein Patient akzeptiert nach mehreren Minuten des Erklärens eine neue Schachtel und dann zeigt beim Scannen der Securpharm-Code ein Abgabeverbot - nicht auszudenken! Und bitte bitte nicht noch mehr zusätzliche Sonder-PZN-Nummern, die borden nämlich genau über wie das ganze System, eine PZN für Rezeptur ungemischt, eine PZN für Cannabis unverarbeitet, eine PZN für Cannabis verarbeitet, ja geht's noch? Hört auf uns mit immer mehr und immer neuen Regelungen zu überziehen die sich keiner merken kann und will - wollt Ihr das System sprengen noch bevor es Spahn schafft?

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.