Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht

Hydrocortison 1 Prozent weiterhin nur mit Rezept

Bonn / Hamburg - 25.01.2019, 13:30 Uhr

Selbstmedikation: Maximal 0,5 Prozent Hydrocortison zur äußerlichen Anwendung dürfen Apotheker abgeben. (s / Foto: imago)

Selbstmedikation: Maximal 0,5 Prozent Hydrocortison zur äußerlichen Anwendung dürfen Apotheker abgeben. (s / Foto: imago)


Eine neue Erkältungskombi aus Ibuprofen plus Phenylephrin wird es nicht geben. Und Hydrocortison mit 1 Prozent bleibt auch künftig verschreibungspflichtig. Was empfiehlt der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht sonst noch nach seiner ersten Sitzung in diesem Jahr?

  • Desfesoterodin
    Antrag auf Unterstellung unter die Verschreibungspflicht
  • Zubereitung aus Ibuprofen und Phenylephrinhydrochlorid
    Antrag auf Entlassung aus der Verschreibungspflicht
  • Permethrin zur Anwendung beim Hund
    Antrag auf Entlassung aus der Verschreibungspflicht
  • Hydrocortison 1 % zum äußeren Gebrauch
    Antrag auf Entlassung aus der Verschreibungspflicht

Diese Punkte standen in der ersten Sitzung des Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht (SAVV) beim BfArM am 22. Januar 2019 auf der Tagesordnung. Das Ergebnis: 50:50. Bei zwei Arzneimitteln folgte der SAVV dem Ansinnen der Antragsteller, bei Hydrocortison zum äußeren Gebrauch in einer Stärke von 1 Prozent und der neuen Ibuprofen-Phenylephrin-Kombi legte er jedoch Veto ein.

Maximal 0,5 Prozent Hydrocortison ohne Rezept

Derzeit sind Zubereitungen mit Hydrocortison nur in einer Konzentration von 0,25 Prozent bis 0,5 Prozent verschreibungsfrei in der Apotheke erhältlich. Das wird auch in Zukunft so bleiben. Denn der SAVV lehnte ab, Apotheken auch höher konzentrierte topische Hydrocortisonzubereitungen im Rahmen der Selbstmedikation an die Hand zu geben. Somit bleibt der OTC-Switch von beispielsweise Ebenol® 1 Prozent Creme oder Hydrocutan® Salbe 1 Prozent aus.



Celine Müller, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online (cel)
redaktion@daz.online


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