Pharmacon Schladming

Herzinfarkt: Nach einem Jahr die Medikation überprüfen

Schladming - 23.01.2019, 17:00 Uhr

Priv.-Doz. Dr.
Klaus Bonaventura erläuterte in Schladming die Therapie des akuten Myokardinfarkts. ( r / Foto: cst)

Priv.-Doz. Dr. Klaus Bonaventura erläuterte in Schladming die Therapie des akuten Myokardinfarkts. ( r / Foto: cst)


Statine und ASS ein Leben lang

Viele Patienten klagten jedoch oft über die vielen Arzneimittel, berichtete der Mediziner. In den ersten zwölf Monaten nach dem Ereignis ließe sich das aber nicht vermeiden. Nach zwölf Monaten hingegen sollte das Ganze aber hinterfragt werden. Keine Diskussion gebe es bei ASS und der lipidsenkenden Therapie. Diese beiden müssten, so Bonaventura, lebenslang eingenommen werden. Ob Betablocker, ACE-Hemmer und der Aldosteronantagonist weiter verordnet werden müssen, hänge von den bestehenden Komorbiditäten ab, zum Beispiel davon ob der Patient Bluthochdruck hat. Was nach 12 Monaten in jedem Fall überprüft werden solle, ist die Notwendigkeit der dualen Plättchenhemmung, also die Gabe des Thrombozytenaggregationshemmers, zusätzlich zum ASS. 

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Hier gelte es, Nutzen und Risiko individuell gegeneinander abzuwägen, erklärt der Kardiologe. Und zwar die geringere Wahrscheinlichkeit eines weiteren ischämischen Ereignisses unter doppelter Plättchenhemmung gegen das erhöhte Blutungsrisiko. Der sogenannte DAPT-Score – Kardiologen „lieben“ laut Bonaventura Scores – könne helfen, eine Entscheidung zu treffen, wer eine verlängerte duale thrombozytenaggregationshemmende Therapie erhalten soll. Entscheidet man sich dafür, sei neuesten Daten zufolge zu diesem Zeitpunkt auch die Gabe von zweimal 2,5 mg Rivaroxaban statt eines P2Y12-Antagonisten möglich.

Nach 12 Monaten sollte die Apotheke nachfragen

Somit sollte die Apotheke bei Patienten mit bekannten Myokardinfarkten zumindest einmal nach 12 Monaten beim Patienten nachfragen, ob die Medikation überprüft wurde und gegebenenfalls beim Arzt nachhaken. Bonaventura wies auch darauf hin, dass man in der Apotheke bei Unklarheiten bei der Medikation, den Patienten nach dem Implantatausweis fragen soll – in der Akutbehandlung zur Reperfusion kommen meist Stents oder Ähnliches zum Einsatz und diese gelten als Implantate. In dem Ausweis müssen, so Bonaventura, der eingesetzte Stent und die Medikation vermerkt sein. Bei Fragen und Unklarheiten dazu solle man sich am besten an den Operateur wenden, der den Stent eingesetzt hat. Die meisten Komplikationen in der Therapie resultierten nämliche aus mangelnder Absprache, erklärt der Kardiologe.



Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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