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Parenterale Zubereitungen
BMG streicht geplante Neuregelungen zum Zyto-Honorar
Erfolg für die Krankenkassen-Lobby
Sollte es dabei bleiben und das Parlament keine Neuregelung am Zyto-Honorar beschließen, dürften sich insbesondere die Krankenkassen freuen. Denn der GKV-Spitzenverband hatte heftig gegen das neue Zyto-Honorar und die neuen Verhandlungslösungen protestiert. Der Kassenverband forderte in seiner Stellungnahme, die vorgesehenen Änderungen zu streichen und stellte ihre Nachteile gegenüber der geltenden Regelung dar. Zusätzlich regt der GKV-Spitzenverband ganz andere Neuregelungen an, zu denen eine Preisbindung und ein Rabattverbot zwischen Apotheken und Herstellern gehören. Der Kassenverband möchte transparente Preise, anstatt bei jeder einzelnen Herstellung die jeweiligen tatsächlichen Einkaufspreise zu berücksichtigen und zu prüfen.
Dass das BMG nun offenbar gar keine Neuregelungen plant, hatte der GKV-SV in seiner Stellungnahme sogar ausdrücklich vorgeschlagen. Der Kassenverband betonte, dass die vorherige Gesetzesänderung gerade erst umgesetzt worden war. Bestehende Unklarheiten seien erst durch die Klagerücknahme des Deutschen Apothekerverbandes im Oktober behoben worden, heißt es in der Stellungnahme. Es sei für den Verband nicht erkennbar, wie die Versorgungsqualität durch die Abschaffung der gerade erst erfolgreich konsentierten Regelung verbessert werden könne. Außerdem kritisiert der GKV-Spitzenverband, dass die Neuregelung zu Mehrausgaben von mindestens 470 Millionen Euro jährlich zugunsten von Industrie und Apotheken führe.
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Die Apotheker hingegen hatten zwar die Intention der Neuerung grundsätzlich begrüßt, sahen aber dennoch erheblichen Nachbesserungsbedarf. Insbesondere weil das geplante Fixhonorar für Zyto-Apotheker zu niedrig liege. Der vorgesehene Zuschlag von 110 Euro pro applikationsfertiger Einheit sei für die Apotheken „nicht auskömmlich“, erklärte die ABDA in ihrer Stellungnahme unter Verweis auf ein Gutachten des Verbandes der Zytostatika herstellenden Apothekerinnen und Apotheker (VZA). Demnach sei ein einheitlicher Arbeitspreis von 129 Euro pro applikationsfertiger Einheit nötig, um die flächendeckende Versorgung mit Sterilzubereitungen zu sichern. Zudem sei zur Abdeckung von Risiken bei diesen teuren Arzneimitteln weiterhin einen Aufschlag von mindestens 3 Prozent auf den Einkaufspreis für notwendig.
2 Kommentare
Beware of the Greek
von Dr Schweikert-Wehner am 22.01.2019 um 16:01 Uhr
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Internetauftritt
von Dr Schweikert-wehner am 22.01.2019 um 15:01 Uhr
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