Forschende Pharmaunternehmen sorgen sich

Wie das TSVG die Impfstoffversorgung verschlechtern könnte

Stuttgart - 15.01.2019, 14:30 Uhr

Zusätzliche Herstellerrabatte in Deutschland gefährden Impfstoffversorgung, da Marktmechanismen greifen könnten. ( r / Foto: imago)

Zusätzliche Herstellerrabatte in Deutschland gefährden Impfstoffversorgung, da Marktmechanismen greifen könnten. ( r / Foto: imago)


Apotheker sollen einen Euro pro Impfstoff bekommen

Gerade Influenzavakzine sind ein saisonales Geschäft. Die Produktion einfach bedarfsgerecht zu steuern funktioniert aktuell in Deutschland noch nicht. Zur Zeit produzieren die hiesigen Grippeimpfstoffhersteller ihre Vakzine in vorbebrüteten Hühnerembryonen – was mehrmonatiger Vorausplanung bedarf. Dies könnte sich jedoch ändern, denn erst jüngst, am 12. Dezember 2018, erhielt Seqirus die Zulassung für Flucelvax – einen zellbasierten Grippeimpfstoff. Ab kommender Saison will das Unternehmen mit Flucelavx auch im europäischen Markt vertreten sein, in den USA hält Seqirus bereits seit Mai 2016 die Zulassung. „Der große Vorteil der Zellkulturtechnologie besteht darin, dass im Falle einer Pandemie ein schnellerer Start des Impfstoffherstellungsprozesses möglich ist“, erklärt die Behörde des amerikanischen Gesundheitsministeriums CDC (Centers for Disease Control and Prevention) zu Flucelvax.

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Doch Seqirus ist nur einer von fünf Grippeimpfstoffherstellern (AstraZeneca, GSK, Mylan, Sanofi-Pasteur) in Deutschland. Und selbst seine schnelle Herstellung von Influenzavakzinen würde wohl nicht vor drohenden Versorgungsproblemen schützen.

Anreiz für Preisverhandlungen ausmerzen

Mit den zusätzlichen Herstellerrabatten ist die finanzielle Beschneidung im Impfstoffbereich jedoch nicht abgehandelt. Auch Apotheken sollen das neue TSVG zu spüren bekommen. Eine Impfstoffdosis soll künftig mit einem Euro für die Apotheken vergütet werden. Somit würde sich der Erstattungspreis der GKV durch den Einkaufspreis plus einen Euro zuzüglich der Umsatzsteuer berechnen. Grund hierfür ist, dass „Schlupflöcher“, wie sie aus Sicht der Politik etwa durch den Vertrag der AOK im Nordosten genutzt wurden, künftig gestopft sind. Denn: „Durch die Begrenzung der Erstattung auf den tatsächlich vereinbarten Einkaufspreis beziehungsweise höchstens den Apothekeneinkaufspreis in Verbindung mit der Vorgabe der Vergütung der Apotheken bei der Abgabe von Impfstoffen an Ärzte besteht für Apotheken kein Anreiz mehr, Preisverhandlungen mit pharmazeutischen Unternehmen zu führen, da etwaige Rabatte auf den Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers an die Krankenkasse weitergegeben werden  müssen“, heißt es in der Begründung des TSVG-Gesetzentwurfs.



Celine Müller, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online (cel)
redaktion@daz.online


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1 Kommentar

Spahn und Apotheken

von Peter Kaiser am 15.01.2019 um 23:38 Uhr

Höchste Zeit für Spaxit

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