- DAZ.online
- News
- Apotheke
- Jumbopackung zulasten der...
Keine Jumbopackung zulasten der BG
Und auch auf Kosten der BG können Jumbopackungen nicht abgerechnet werden. Der Liefervertrag nimmt in diesem Punkt Bezug auf den Rahmenvertrag und dort heißt es in § 6:
Überschreitet die nach Stückzahl verordnete Menge die größte für das Fertigarzneimittel festgelegte Messzahl, ist nur die nach der geltenden Packungsgrößenverordnung aufgrund der Messzahl bestimmte größte Packung oder ein Vielfaches dieser Packung, jedoch nicht mehr als die verordnete Menge abzugeben. Ein Vielfaches der größten Packung darf nur abgegeben werden, soweit der Vertragsarzt durch einen besonderen Vermerk auf die Abgabe der verordneten Menge hingewiesen hat.“
Mehr zum Thema
Retax-Quickie
Mehrfachverordnungen über Nmax retaxsicher beliefern
Keine Erstattung durch die GKV
Achtung Jumbopackung!
Vielfaches von Nmax ist möglich
Abgegeben werden können jedoch vielfache Mengen von Nmax. Die Verschreibung von 100 Stück kann somit mit fünf Packungen à 20 Stück beliefert werden – 20 St. entsprechen der Normgröße N3 und somit Nmax (größter Normbereich), 100 ist ein Vielfaches davon. Zwar wäre ein Vermerk (Ausrufezeichen oder ähnliches) zur Bestätigung der Menge erforderlich, das DAP weist jedoch darauf hin, dass ein Fehlen dieses Vermerks nach § 3 Rahmenvertrag nicht mehr zu einer Retaxation führen darf.
1 Kommentar
Vielfaches von Nmax
von Simone am 04.01.2019 um 7:16 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.