Hypericum Perforatum und Crataegus

Johanniskraut und Weißdorn sind die Heil- und Arzneipflanzen des Jahres 2019

Stuttgart - 28.12.2018, 14:30 Uhr

Johanniskraut kann auch äußerlich als sogenanntes Rotöl angewendet werden. (Foto: behewa / stock.adobe.com)

Johanniskraut kann auch äußerlich als sogenanntes Rotöl angewendet werden. (Foto: behewa / stock.adobe.com)


Weißdorn: Neue Erkenntnisse?

Bereits früher im Jahr 2018 hat der Studienkreis Entwicklungsgeschichte der Arzneipflanzenkunde an der Universität Würzburg die Arzneipflanze des Jahres 2019 bekanntgegeben: der Weißdorn (Crataegus). Noch früher, bereits im Juni 2017, hatte es der Weißdorn schon einmal in die Fachmedien geschafft: „Kann Herzinsuffizienz mit Phytopharmaka behandelt werden?“ fragten damals Robert Fürst und Ilse Zündorf im DAZ-Artikel „Weißdorn – was bleibt“. Eine damals kürzlich publizierte HMPC-Monografie der EMA sagte „nein“ und gestand Weißdorn-Extrakten aufgrund neuerer Erkenntnisse lediglich den Status für eine traditionelle Verwendung zum Beispiel bei nervösen Herzbeschwerden zu.1994 war die Kommission E noch der Meinung gewesen, bestimmte Weißdorn-Extrakte könnten beim Stadium NYHA II eingesetzt werden. 

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Weißdorn – was bleibt?

„Aufgrund vieler neuer Erkenntnisse zu den Wirkungen und der Bedeutung für die Pflanzenheilkunde“ soll der Weißdorn nun die Arzneipflanze 2019 sein, so der Studienkreis Entwicklungsgeschichte der Arzneipflanzenkunde an der Universität Würzburg. Zu diesen neuen Ergebnissen zählt auch, dass eine Monotherapie mit Crataegus-Extrakten gemäß Kommission-E-Monografie eine Fehlbehandlung wäre. Auch die Add-on-Gabe von Weißdorn-Präparaten soll keine positiven Ergebnisse hinsichtlich einer Mortalitätsbeeinflussung gezeigt haben. Somit konnte vom HMPC lediglich der Status „traditional use“, nicht aber der „well-established use“ vergeben werden. Der Würzburger Studienkreis drückt diesen von der DAZ 2017 beschriebenen Sachverhalt anders aus: „Aufgrund der langjährigen Erfahrungen, der Unbedenklichkeit und der guten Verträglichkeit des Wirkstoffes wurden Weißdornblätter mit Blüten von der deutschen Zulassungsbehörde 2016 als traditionelles pflanzliches Arzneimittel eingestuft.“



Diana Moll, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (dm)
redaktion@daz.online


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