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Versandhandelskonflikt
Monopolkommission verlangt Aufhebung der Rx-Preisbindung
Die Monopolkommission sieht in der derzeitigen Diskussion um die Zukunft des Apothekenmarktes offenbar eine Chance, nochmals ihre Wünsche nach Deregulierung unterzubringen. Die Expertenrunde hat in zwei Zeitungen Forderungen platziert, nach denen die Rx-Preisbindung zumindest teilweise aufgehoben werden soll – auch für inländische Apotheken. Das Ziel der Kommission: Mehr Preiswettbewerb unter den Apotheken. Außerdem soll es neue Honorarbestandteile geben, die unter den Apotheken ausgeschrieben werden.
Am morgigen Dienstag besucht Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) die ABDA-Mitgliederversammlung. Wie schon zuvor angekündigt, will er den Apothekern dort mitteilen, welche Pläne er für den Apothekenmarkt hat. Es geht um die großen Themen Versandhandel und das Apothekenhonorar. Aber auch die PTA-Ausbildung, die Botendienste oder der Nacht- und Notdienstfonds sowie pharmazeutische Dienstleistungen könnten eine wichtige Rolle spielen.
Spahns Konzept dürfte mittlerweile ausformuliert im Bundesgesundheitsministerium vorliegen. Trotzdem hält es die Monopolkommission offenbar für möglich, der Debatte noch ihre Sichtweise aufzudrücken. Denn sowohl die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ als auch die „Welt“ berichten am heutigen Montag aus einem Papier der Kommission, in dem es um die Deregulierung der Apothekenpreise geht. Konkret fordert die Monopolkommission die Streichung der Rx-Festpreise und damit die Möglichkeit, dass „Rabatte bis zur Höhe der Zuzahlung gesetzlich Versicherter“ gegeben werden können.
Der Vorsitzende der Kommission, Achim Wambach, erklärt seinen Wunsch nach freien Preisen so: „Bundesweit feste Preise sind kein geeignetes Instrument, um regional Probleme zu beheben.“ Eventuelle regionale Versorgungsprobleme sollten – so Wambach in der FAZ – mit „regional wirkenden Instrumenten“ bekämpft werden. Sein Lösungsvorschlag: Apothekenzuschläge, die unter Apothekern ausgeschrieben werden. Konkret sollen sich die Apotheker mit ihren Abgabepreisen um die Zuschläge bewerben – die Bewerber, die die geringsten Subventionen verlangen, bekommen den Zuschlag.
Kommission: Rabatte würden vor allem Stadtapotheken treffen
Was die Höhe des Fixhonorars betrifft, schlägt die Kommission vor, dass man sich zunächst am derzeitigen Honorar-Niveau orientieren soll, später könne die Vergütungshöhe „mit den Kassen ausgehandelt werden“, heißt es in der FAZ. Wie das genau geschehen soll, bleibt aber unklar. In der „Welt“ erklärt Wambach seine Positionierung zu den freien Apothekenpreisen so: „Dies würde eine Zunahme des Wettbewerbs zwischen Apotheken auslösen, die neben der Servicequalität dann auch über den Preis konkurrieren.“ Außerdem erwartet sich die Kommission durch den Preiswettbewerb eine weitere Konsolidierung in den Städten, während die Situation auf dem Land stabiler bleiben soll. „Rabatte würden vor allem Apotheken in Städten und dicht besiedelten Regionen betreffen, während auf dem Land die Konkurrenz geringer ist, da hier einzelne Apotheken oft große Regionen versorgen.“
Auch das Honorargutachten der Agentur 2HM, das noch in dieser Woche im Wirtschaftsausschuss des Bundestages beraten wird, spielt offenbar eine Rolle in dem Papier der Monopolkommission. Denn die Kommission soll darin erklären, dass eine Absenkung des Fixums – so wie im Gutachten vorgeschlagen – bei einer Aufhebung der Rx-Preisbindung nicht nötig wäre. Denn: „Die Möglichkeit Rabatte zu geben, würde die Preise im Falle einer Überversorgung selbstständig anpassen.“
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Es ist nicht der erste Angriff der Monopolkommission auf die Rx-Preisbindung. Erst in ihrem knapp 500-seitigen Hauptgutachten 2018, das im Juli bekannt wurde, widmeten die Wettbewerbshüter ein ganzes Kapitel der Arzneimittelpreisverordnung. Ihr Fazit: Den Apothekern sollte ermöglicht werden, Rabatte auf Rx-Arzneimittel zu gewähren, außerdem sollten alternative Abgabemöglichkeiten wie Arzneimittelautomaten ausgebaut und das Apothekenhonorar reformiert werden. Schon 2006 und 2009 hatte das Gremium von Wirtschaftsexperten, das die Bundesregierung mit ihrem „Hauptgutachten“ regelmäßig berät, mehrere Regulierungen im Apothekenmarkt kritisiert. Unter dem ehemaligen Vorsitzenden Justus Haucap wurden unter anderem die OTC-Apothekenpflicht sowie das Fremd- und Mehrbesitzverbot in Frage gestellt.
1 Kommentar
Monopolkommissionsirrsinn
von Dr.Diefenbach am 10.12.2018 um 12:38 Uhr
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