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Sammelklage in Frankreich
Schadenersatzprozess gegen Merck beginnt
Der Darmstädter Pharma- und Chemiekonzern Merck ist seit dem heutigen Montag in Frankreich mit einem Zivilprozess konfrontiert. Patienten hatten sich über unerwünschte Nebenwirkungen der im Frühjahr 2017 in Frankreich eingeführten neuen Rezeptur des Schilddrüsenmittels Levothyrox beschwert – in anderen Ländern unter dem Namen Euthyrox oder Eutirox im Handel. In dem Zivilprozess in Villeurbanne bei Lyon fordern die Kläger nun in einer Sammelklage Schadenersatz.
Nach einem Bericht der Nachrichtenagentur dpa-AFX haben sich mehr als 4100 Kläger der Sammelklage angeschlossen. Sie würden jeweils 10.000 Euro Schadenersatz fordern. Merck hatte die neue Zusammensetzung auf Bitten verschiedener internationaler Gesundheitsbehörden, darunter auch der französischen Medikamentenbehörde ANSM, entwickelt.
In den Monaten nach der Umstellung meldeten zahlreiche Patienten Nebenwirkungen. Die Kläger in Villeurbanne werfen dem Pharmahersteller laut dpa-AFX nun vor, nicht ausreichend über die veränderte Rezeptur und mögliche Auswirkungen informiert zu haben. Merck wiederum weist die Vorwürfe auf Anfrage von DAZ.online zurück: „Merck lehnt die von den Anwälten der Kläger erhobenen Ansprüche entschieden ab und weist ausdrücklich darauf hin, dass die Qualität der neuen Zusammensetzung von Euthyrox® (Lévothyrox® in Frankreich) bereits mehrmals bestätigt worden ist. Darüber hinaus erlauben wir uns den Hinweis, dass die Informationen, die Ärzte, Apotheker und Patientengruppen zu der Einführung dieser neuen Zusammensetzung erhalten haben, im Rahmen der geltenden französischen Vorschriften vorbildlich waren.“
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Laut dpa-AFX argumentiere der Konzern zudem damit, dass das Gericht in Lyon nicht zuständig sei. Der Anwalt des Unternehmens habe gefordert, den Fall an ein höheres Gericht, das Tribunal de Grande Instance, zu verweisen – nur dort könne über Fälle von Körperverletzung in diesem Ausmaß entschieden werden.
Die Zivilklage der Levothyrox®-Patienten in Lyon zielt nach Angaben der Nachrichtenagentur allerdings nicht auf Körperverletzung, sondern auf „fehlende Information“ und „Schaden durch Angst“ ab, weil die Patienten nicht gewusst hätten, weshalb sie plötzlich gesundheitliche Probleme gehabt hätten.
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