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In manchen Apotheken sind sie noch immer omnipräsent: Korrekturmäuse. Jedoch sollten Apotheker tunlichst die Finger von den Tipp-Ex-Rollern lassen. Warum? Das „Hilfsmittel“ besteht die strengen Präqualifizierungsanforderungen der Krankenkassen nicht – wer doch „tippext“, dem drohen Retaxationen.
Keine Mäuse in der Apotheke – das klingt doch zunächst einmal sehr beruhigend. Zumindest für Apotheker mit einer ausgeprägten Murophobie in der Anamnese oder für Apotheker, die sich nebenberuflich nicht gerade ein Zubrot als Kammerjäger verdienen. Fragt man hingegen Apothekeninhaber zu ihrer ganz persönlichen Einstellung zu (nicht-animalischen) Apothekenmäusen, könnten nach Ansicht der meisten wohl eher noch ein paar mehr Mäuse am Jahresende in der Bilanz „rumspringen“.
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Aber zurück zur eigentlichen Apothekenmaus: dem Tipp-Ex-Korrekturroller, denn der ist fraglos eine feine Sache. Wohl aus diesem Grund erfreuen sich auch die Korrekturmäuse in manchen Apotheken nach wie vor ungebremster Beliebtheit – selbst wenn erfahrungsgemäß die Hälfte ohnehin nicht funktioniert oder leer ist, sie grundsätzlich nie da liegen, wo sie eigentlich hingehören und man sie verzweifelt sucht, wenn man sie denn einmal bräuchte.
Wo steht das „Mäuseverbot“?
Hier gibt es jedoch Entwarnung: Man kann sich diese Zeit des Suchens getrost sparen – noch mehr: Die Apotheke sollte dies gerade zu obligatorisch tun. Denn das Hilfsmittel „Korrekturmaus“ besteht die strengen Präqualifizierungsmaßnahmen der sogenannten Technischen Kommission der gesetzlichen Krankenversicherung nicht und keine der „Technischen Anlagen zur Vereinbarung über die Übermittlung von Daten im Rahmen der Arzneimittelabrechnung gemäß § 300 SGB V“ regelt den Umgang mit einer Korrekturmaus. Die Korrekturmaus hat eigentlich bereits seit Jahren ausgedient, genauer seit 2012.
4 Kommentare
Warum in Geiselhaft nehmen lassen
von Alfons Neumann am 03.11.2018 um 3:33 Uhr
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von Schwarzes Schaf am 02.11.2018 um 10:21 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: Weiße Maus
von Helge Killinger am 02.11.2018 um 11:17 Uhr
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von Karl Friedrich Müller am 02.11.2018 um 9:14 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
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