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Der niedersächsische Landtag hat heute ein neues
Krankenhausgesetz verabschiedet. Es gehört zu den Neuregelungen, die die
Landesregierung unternommen hat, um nach den Krankenhausmorden des Ex-Pflegers
Niels H. für mehr Patientensicherheit zu sorgen. Unter anderem schreibt das
neue Krankenhausgesetz vor, dass es künftig Stationsapotheker in allen Kliniken
des Landes geben muss. Die Krankenhausapotheker sprechen von einem „Meilenstein für die AMTS im Krankenhaus“.
In wenigen Tagen beginnt der bislang umfangreichste Strafprozess gegen den früheren Pfleger Niels Högel in Oldenburg: Er ist bereits wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden, nun aber wegen rund 100 weiterer Morde an Klinikpatienten angeklagt. Das hat auch die Politik alarmiert: Am heutigen Mittwoch hat Niedersachsens Landtag ein Gesetz verabschiedet, das für Patientensicherheit in Kliniken sorgen soll. Einstimmig beschloss er Änderungen am Niedersächsischen Krankenhausgesetz (NKHG). Selbst Grüne und FDP, die im Ausschuss zunächst für eine Enthaltung plädierten, stimmten letztlich zu. In der Woche zuvor hatte der Gesundheitsausschuss den aus dem Mai stammenden Gesetzentwurf der rot-schwarzen Koalition nochmals nachgebessert – auch im konkreten Punkt des Stationsapothekers.
Zugleich beschloss der Landtag einen kurzfristig von SPD und CDU eingebrachten Entschließungsantrag. Mit diesem wird die Landesregierung gebeten, sich im Bundesrat dafür einzusetzen, dass die Refinanzierungsmöglichkeiten von Stationsapothekern geprüft und im Sozialgesetzbuch V – oder einer anderen Rechtsvorschrift – verankert wird. Zudem soll sie dafür sorgen, dass im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) erörtert wird, ob Stationsapotheker ein Qualitätskriterium für Krankenhäuser sind.
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Der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Uwe Schwarz, verwies in seiner Rede zunächst auf die schon zuvor in Reaktion auf den „größten Massenmörder unseres Landes“ ergriffenen Maßnahmen: Seit 2016 gibt es flächendeckend einen Patientenfürsprecher in den Kliniken, auch einen Landespatientenbeauftragten habe man eingeführt und das Bestattungsgesetz geändert. Mit der NKHG-Novelle mache man „Niedersachsen zum Vorreiterland beim Patientenschutz“, so Schwarz. Die verpflichtende Einführung von Stationsapothekern in allen niedersächsischen Krankenhäusern werde für eine bessere Überwachung der Medikamentenausgabe sorgen, sodass Auffälligkeiten hier schneller bemerkt werden und entsprechend reagiert werden kann. Dass sie erst ab 1. Januar 2022 wirklich Pflicht sind, liege daran, dass die Ausbildung der Stationsapotheker so lange dauere.
Schwarz ließ nicht unerwähnt, dass es hier auch verfassungsrechtliche Bedenken gebe – doch man betrete hier Neuland – und der Willen zum Stationsapotheker war offenbar groß. Zumal nur noch wenige der niedersächsischen Kliniken mit eigenen Krankenhausapotheken ausgestattet sind. Ein solches Neuland betritt Niedersachsen auch in Sachen Whistleblowing: Künftig gibt es an allen Krankenhäusern Stellen, denen Mitarbeiter anonym Verdachtsmomente für Fehlverhalten oder gar kriminelles Handeln innerhalb des Krankenhauses melden können.
Der sozialpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion,
Volker Meyer, zeigte sich ebenfalls überzeugt: „Mit der verpflichtenden
Etablierung von Stationsapothekern, der Schaffung einer Arzneimittelkommission
und der Einrichtung eines anonymen Meldesystems professionalisieren wir das
Medikationsmanagement“. Er hat keinen Zweifel, dass die neuen Stationsapotheker
ein Qualitätskriterium für Krankenhäuser sein werden. „Das Risiko von
Medikationsfehlern, ob aus Versehen oder vorsätzlich, kann von ihnen deutlich
gesenkt werden.“
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