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Rezepturen auslagern, mehr Befugnisse für PTA und höheres Honorar
Ferner spricht sich der Verband für eine Verstärkung der intradisziplinären Zusammenarbeit von Apotheken bei Rezepturen aus. Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Niedersachsen können Rezepturen bereits im Filialverbund auf eine Apotheke konzentriert werden. Denkbar sei, dass Apotheken, die nicht umfassend über die Erfahrung verfügen, patientenindividuell hergestellte Rezepturen von Kollegen beziehen dürfen.
Zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit sollten nach Vorstellung des Verbands PTA ihre Kompetenzen in speziellen, regelmäßigen Fortbildungen erweitern können. So könnten sie in ihren Apotheken zur Entlastung, etwa in der Rezeptur oder in anderen Bereichen, beitragen und Aufgaben der Apotheker übernehmen. Im ärztlichen Bereich habe sich eine solche Kompetenzerweiterung bereits bewährt. Auch die Attraktivität des PTA-Berufs würde damit gesteigert und dem Mangel an approbiertem Personal entgegengewirkt.
Zudem sollte ermöglicht werden, Personal in der Apotheke zu beschäftigen, das nicht ausdrücklich in der Apothekenbetriebsordnung genannt ist. Es sei beispielsweise nicht ersichtlich, warum Alten- und Krankenpfleger, die in entsprechenden Einrichtungen Arzneimittel stellen dürfen, diese Tätigkeit nicht in einer Apotheke ausüben dürfen.
Nicht zuletzt ist dem BVDAK die Sicherung der wirtschaftlichen Stärke und Unabhängigkeit der Apotheke ein Anliegen. Dazu müsse das derzeitige Vergütungssystem grundsätzlich erhalten bleiben, das Fixhonorar aber leistungsgerecht erhöht und dynamisiert werden. Auch das Rezepturhonorar und das Notdiensthonorar müssten deutlich erhöht werden.
Dem BVDAK ist klar: Für seine Vorhaben bedarf es der Unterstützung des BMG und der Schaffung des entsprechend notwendigen gesetzlichen Rahmens. Man darf gespannt sein, ob und wie Minister Jens Spahn (CDU) auf die Vorschläge des Verbands anspricht.
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