Bundesrat

Die HIV-Selbsttests kommen – ohne Apothekenpflicht

Berlin - 21.09.2018, 13:15 Uhr

In seiner ersten Sitzung nach der Sommerpause hat der Bundesrat zahlreiche Gesetz- und Verordnungsentwürfe beschlossen. ( r / Foto: Sket)

In seiner ersten Sitzung nach der Sommerpause hat der Bundesrat zahlreiche Gesetz- und Verordnungsentwürfe beschlossen. ( r / Foto: Sket)


Neuerungen bei Ibuprofen+Coffein, Doxylamin sowie verschiedenen Phytos

Ebenfalls zugestimmt haben die Länder der Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) und der Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel (AMVerRV). Unter anderem wird die Wirkstoffkombination aus Ibuprofen (in maximaler Einzeldosis bis 400 mg) und Coffein (in maximaler Einzeldosis bis 100 mg) aus der Verschreibungspflicht entlassen. Bislang gab es in Deutschland eine solche Kombination nicht auf dem Markt – mit dem OTC-Status wird sich das jedoch ändern. So steht etwa Sanofi mit seinem neuen Produkt Thomapyrin® Tension Duo – einer Fixkombination aus Ibuprofen 400 mg und Coffein 100 mg – in den Startlöchern.

Dagegen wird der Wirkstoff Doxylamin zur Behandlung von Schlafstörungen bei Kindern bis 18 Jahre erstmals der Verschreibungspflicht unterstellt. Betroffen ist davon ein Präparat: Sedaplus® ist derzeit rezeptfrei in der Apotheke zu haben. Insgesamt werden 28 Positionen neu in die Anlage 1 der AMVV (verschreibungspflichtige Wirkstoffe) eingefügt.

Mehr zum Thema

Änderungen bei Verschreibungs- und Apothekenpflicht

Ibuprofen+Coffein-Kombi nimmt weitere Hürde

Überdies werden einige registrierte traditionelle pflanzliche Fertigarzneimittel aus der Apothekenpflicht entlassen. Entsprechende Präparate – so es sie überhaupt gibt – sind also künftig freiverkäuflich verfügbar. Dabei handelt es sich um Birkenblätter, Goldrutenkraut/Echtes Goldrutenkraut und Orthosiphonblätter sowie ihre jeweiligen Zubereitungen.

Die Änderungen dieser Verordnung treten zum ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft. Nur für die Position Doxylamin bleibt länger Zeit: Hier greift die Verschreibungspflicht erst ab dem ersten Tag des vierten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


Diesen Artikel teilen:


0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.