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Streit um Importarzneimittel
Importeure: Lunapharm-Taskforce von ABDA instrumentalisiert
Mehrere Fälschungsfälle in den vergangenen Jahren
Tatsächlich gab es seit 2009 einige weitere Fälschungsfälle in der legalen Vertriebskette: 2011 etwa importiertes Botox, 2013 waren es Sutent und Pegasys. Ebenfalls 2013 sorgten überdies Omeprazol-Fälschungen für Schlagzeilen. 2014 und 2015 kamen aus italienischen Kliniken gestohlene Arzneimittel über den Import nach Deutschland. Und das sind noch nicht alle Fälle. Sie bleiben auch vom VAD unerwähnt.
Eine Forderung zur Abschaffung der Importförderung oder Streichung der Importquote oder gar ein komplettes Handelsverbot von Arzneimitteln in der EU findet sich im Faktenblatt allerdings nicht. Und so meint der VAD nun, dass sich die AMK beziehungsweise der anerkannte Pharmakologe Schulz „offenkundig von Teilen der Standesführung für deren standespolitischen Ziele instrumentalisieren lassen“. Dass die Apotheker ihre Probleme mit den Importregelungen haben, zeigte zuletzt etwa die Stellungnahme der ABDA zum Terminservice- und Versorgungsgesetz, in der sie die Abschaffung der Importklausel fordert.
In der gleichen Logik, so der VAD weiter, müssten AMK und ABDA mit Blick auf Fälschungsfälle (zum Beispiel Omeprazol) und systematische Verunreinigungen beim Produktionsprozess (Valsartan) auch die Abschaffung der Rabattverträge für Generika sowie ein grundsätzliches Vertriebsverbot fordern.
Bessere Kontrollen statt Importverbote
Der VAD bleibt der Meinung, dass der Fall Lunapharm nichts mit dem legalen und politisch gewollten Handel mit Arzneimitteln innerhalb der EU zu tun hat. Der Skandal liege hier in den „offenkundig illegalen Aktivitäten eines Kleinsthändlers und der mangelhaften Koordination und Kooperation der zuständigen Ermittlungs- beziehungsweise Aufsichtsbehörden“. Der Kampf gegen die organisierte Kriminalität und die Absicherung der regulären Lieferkette für Arzneimittel sei eine Gemeinschaftsaufgabe aller Marktakteure – in Verbindung mit einem klaren und problemorientierten Rechtsrahmen sowie wachsamer und durchsetzungsstarker Aufsichtsbehörden. Für den VAD steht fest: „Die legale Lieferkette in Deutschland ist grundsätzlich sicher“. Vor kriminellen Angriffen sei jedoch kein Versorgungssystem per se immun, sodass die Sicherungssysteme und Kontrollmechanismen funktionieren müssten.
Die EU müsse auch dafür sorgen, dass es bei der Zulassung und Kontrolle von Großhändlern, Parallelhändlern und Apotheken mit Großhandelserlaubnis keine Qualitätsunterschiede in den Mitgliedstaaten gibt. Nicht zuletzt verweist der Verband auf das Fälschungsschutzsystem Securpharm, an dem die Importeure bereits beteiligt seien. Dass die ab dem kommenden Jahr greifenden Regelungen zum Fälschungsschutz zumindest in der Anfangszeit an ihre Grenzen stoßen werden, wenn es um in Griechenland oder Italien gestohlene Ware geht, ist allerdings schon jetzt klar.
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