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Fünf Jahre Notdienstfonds
Apotheker fordern Überprüfung der Notdienstpauschale
Die Notdienstpauschale feiert ihren fünfjährigen Geburtstag. Anlässlich des Jubiläums zieht der beim Deutschen Apothekerverband (DAV) angesiedelte Nacht- und Notdienstfonds (NNF) eine positive Bilanz: Insgesamt wurden die Notdienste der Apotheker seit dem Sommer 2013 mit 565 Millionen Euro bezuschusst. Für die Zukunft wünschen sich die Apotheker aber eine höhere Pauschale.
Die Debatte um die Zukunft der Landapotheken ist nicht neu: Schon 2012 und 2013 machte sich die damals schwarz-gelbe Bundesregierung Gedanken darüber, wie man insbesondere kleineren Apotheken auf dem Land Extra-Vergütungen zukommen lassen könnte, um diese finanziell besserzustellen. Monatelang wurde damals nach einer Lösung gesucht – wie aus dem Nichts gab es dann den Referentenentwurf des sogenannten Apothekennotdienstsicherstellungsgesetzes (ANSG) aus dem FDP-geführten Bundesgesundheitsministerium, der eine große Überraschung war und eine Lösung offenbarte, die zunächst recht konstruiert und kompliziert wirkte.
Das Fixhonorar der Apotheker wurde um 16 Cent erhöht. Diesen Aufschlag sollten die Rechenzentren aber gar nicht erst an die Apotheker weiterleiten, sondern direkt an den NNF abführen. Aus dem Fonds wird das Geld seitdem regelmäßig an die Apotheken ausgeschüttet – pro geleistetem Vollnotdienst erhalten die Inhaber eine Pauschale. Die Höhe der Pauschale bemisst sich also nach der Anzahl der insgesamt geleisteten Dienste und den durch die Arzneimittelabgaben finanzierten Einnahmen des Fonds. Regelmäßig müssen die Landesapothekerkammern dem NNF dazu melden, wie viele Dienste insgesamt geleistet wurden.
Zu seinem fünfjährigen Bestehen gab der NNF nun eine Pressemitteilung heraus. Demnach wurden seit dem Sommer 2013 rund 2,05 Millionen Nacht- und Notdienste der mehr als 19.000 Apotheken finanziell bezuschusst, insgesamt sind demnach 565 Millionen Euro geflossen. Die über alle Jahre hinweg durchschnittlich errechnete Pauschale liegt bei 269 Euro. Der NNF bezeichnet seine Verwaltungskostenquote als „sehr niedrig“ – 1,7 Prozent der Einnahmen (11 Millionen Euro über fünf Jahre) wurden zur Verwaltung einbehalten. Die Widerspruchsquote der Apotheker gegen die Verpflichtungs- und Auszahlungsbescheide liegt laut NNF bei 0 Prozent.
1 Kommentar
Effiziente Strukturen?
von T. La Roche am 31.07.2018 um 23:06 Uhr
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