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Was gehört in die Reiseapotheke? (Teil 2)

Bonn - 17.07.2018, 10:15 Uhr

„Die“ Reiseapotheke für alle gibt es nicht, sondern die Zusammenstellung
ist individuell. (b / Foto: blende40 / stock.adobe.com)

„Die“ Reiseapotheke für alle gibt es nicht, sondern die Zusammenstellung ist individuell. (b / Foto: blende40 / stock.adobe.com)


In vielen Bundesländern haben die Sommerferien schon begonnen, in anderen stehen sie kurz bevor: Es ist Urlaubs- und damit Reisezeit. In jedes Gepäck gehört eine Reiseapotheke, die in Abhängigkeit von Reiseziel und -dauer bestückt wird. Im zweiten Beitrag zum Thema „Reiseapotheke“ geht es unter anderem um Lichtdermatose und die Mitnahme von Dauermedikation.

Was gehört in eine Reiseapotheke? Natürlich Schmerzmittel, Mittel gegen Erkältung, Desinfektionsmittel, Pflaster (siehe Tabelle 1). Das Wichtigste zu den Themen Insektenschutz, Durchfall und Reisekrankheit sowie Ohrerkrankungen haben Sie bereits im 1. Teil erfahren.  

Sonnenallergie

Mit der umgangssprachlichen Bezeichnung „Sonnenaller­gie“ ist eine Lichtdermatose gemeint, die wohl vorwiegend durch den UV­A­-Anteil der Sonnenstrahlung ausgelöst wird. Diese Hautreaktion tritt typischerweise zu Beginn der Sonnensaison oder zu Beginn des Urlaubs auf, wenn die Sonne bei den ersten Sonnenbädern auf sonnenentwöhnte Haut trifft. 

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Sonnenschutz ist alles

Wenige Stunden bis Tage nach dem Aufenthalt in der Sonne kommt es zu stark juckenden Hautausschlägen oder schmerzhaften Bläschen. Die Hautausschläge treten bei Erwachsenen besonders oft am Dekolleté́ sowie an Schultern, Armen und Handrücken auf, bei Kindern auch im Gesicht. Eine Linderung tritt meist erst nach einigen Tagen Sonnenabstinenz auf.

Reiseapotheke für Sonnenschutz & Sonnenallergie

Prophylaktisch empfiehlt sich die Gabe von Calcium und Vitamin D. Hier muss die Einnahme aber mindestens eine Woche vor Urlaubsbeginn erfolgen. Weiterhin gehören Sonnenschutzmittel ohne Emulgatoren, Duft­-, Farb-­ oder Konservierungsstoffe ins Reisegepäck. Bei der Auswahl des Produkts ist darauf zu achten, dass Sonnenschutz mit ausreichendem UV­A­-Schutz aufgetragen wird.

„Die Pille“ und Dauermedikation in der Reiseapotheke

Bei der Reiseberatung von Kundinnen, die mit der „Pille“ verhüten, sollte bei einem Reiseland mit Zeitverschiebung ein Hinweis zur Einnahme erfolgen. Wenn die „Pille“ im Urlaubsland nach deutscher Zeit eingenommen werden möchte, ist bei der Einnahme nichts besonderes zu beachten. Sollte es allerdings zu einer zeitlichen Veränderung bei der Einnahme kommen, ist besonders bei reinen Gestagen-Präparaten (Minipille, z.B. Microlut®) auf das nur sehr kleine Zeitfenster hinzuweisen: Die Mini­pille hat ein Zeitfenster von nur 3 Stunden! Die kombinierten Mikropillen (z.B. Valette®, Maxim®, Belara®) und Minipillen mit dem Gestagen Desogestrel haben ein Zeitfenster von 12 Stunden. 

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Was gehört in die Reiseapotheke? (Teil 1)

Dauermedikamente: für drei Tage ins Handgepäck

Dauermedikamente gehören bei Fernreisen in einer Menge die für mindestens drei Tage reicht, in das Handgepäck. Für den Transport von Insulin oder anderen wärme­empfindlichen Arzneimitteln gibt es spezielle Kühltaschen, die auch in der Apotheke gekauft werden können. 

Insulin auf Reisen

Bei Flugreisen gehört Insulin in das Handgepäck und nicht in den Koffer. Im Frachtraum eines Flugzeuges kann es frieren, was das Insulin zerstören würde. Aber CAVE: Coolpads für die Kühlung des Insulins enthalten Flüssigkeit. Ihr Kunde soll mit dem Flughafen oder der Fluggesellschaft abklären, ob es Probleme bei der Sicherheitskontrolle gibt und ob ggf. ein ärztliches Schreiben mitgeführt werden sollte.

Für die Mitnahme von starken Schmerzmitteln, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, sollte sich der Patient unbedingt vom verschreibenden Arzt eine mehrsprachige Bescheinigung ausstellen lassen, welche Angaben zu Einzel-­ und Tagesdosierungen, Wirkstoffbezeichnung und Dauer der Reise enthält. Diese Bescheinigung ist ebenfalls durch die zuständige oberste Landesgesundheitsbehörde oder eine von ihr beauftragte Stelle zu beglaubigen und bei der Reise mitzuführen. Die Formulare können Patienten von der Homepage des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ausdrucken. Im außereuropäischen Ausland bestehen oft besondere Ein­fuhrbedingungen für Arzneimittel, ganz besonders für Betäubungsmittel. Genauere Informationen findet man bei der Botschaft des entsprechenden Reiselandes. 

Was muss in die Reiseapotheke: In der Übersicht

Indikation Arzneimittel
Erkältungsbeschwerden Nasenspray, Hustenlöser/Hustenblocker, Mittel gegen Fieber und Kopfschmerzen, Halsschmerztabletten
Hautprobleme und Hautschutz Sonnenschutz, Après-Creme, Kühlendes Gel/Creme bei Sonnenbrand, Herpes-Salbe, Insektenschutz, Juckreizmindernde und entzündungshemmende Salbe bei Insektenstichen
Sonnenallergie, Sonnenbrand orale Antihistaminika, spezifische emulgatorfreie Sonnenschutzpräparate, Salben und Cremes gegen Sonnenbrand
Augenirritationen reizlindernde Augentropfen; Präparate gegen trockene Augen; desinfizierende Augensalbe
Magen-Darm-Beschwerden Medikamente gegen akuten Durchfall, Durchfallprophylaxe, Elektrolytmischung, Abführmittel, Medikamente gegen Völlegefühl/Blähungen, Mittel gegen Sodbrennen
Insektenschutz; Malariaprophylaxe Repellenzien für Haut und Kleidung
Mückenstiche Gele und cortisonhaltige Cremes
Reiseübelkeit Kaugummis oder Tabletten mit Antiemetikum, Kapseln mit Ingwerpulver
Schmerzen Schmerzmittel
Ohrenprobleme bei Wassersportlern Taucherohrentropfen
Verhütung Pille → nicht vergessen und Einnahmezeitpunkt bei eventueller Zeitverschiebung beachten, Kondome
Verletzungen Desinfektionsmittel, Wund-und Heilsalbe, Pflaster, Blasenpflaster, Verbandmull, Tupfer, je nach Land sterile Spritze, Kanüle, Tupfer
Verstauchungen und Prellungen Kühlendes/abschwellendes Gel, Kühlkompressen, Bandagen
Persönliche Medikamente ausreichender Vorrat an Medikamenten, die ständig genommen werden müssen
Kinder kindgerechte Arzneimittel und Darreichungsformen: Saft, Zäpfchen


Lars Peter Frohn, Apotheker, Autor DAZ.online
radaktion@daz.online


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