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„Letter of intent“
ABDA kooperiert mit Softwarehäusern und Rechenzentren beim E-Rezept
Verbindliche, deutschlandweite und industrieoffene Standards
Am heutigen Freitag veröffentlichte die ABDA nun zusammen mit dem Bundesverband Deutscher Apothekensoftwarehäuser (ADAS) und dem Bundesverband Deutscher Apothekenrechenzentren (VDARZ) einen „Letter of intent“. Darin erklären die Verbände ihre gemeinsame Entwicklung und Umsetzung einer elektronischen Verordnung. Es sollen verbindliche, deutschlandweite und industrieoffene Standards entwickelt werden. „Wir sind kein abgeschlossener Club – alle Apothekenrechenzentren und Softwarehäuser sind eingeladen, sich an der Entwicklung zu beteiligen. Auch später soll jeder Marktteilnehmer die Möglichkeit haben, über standardisierte Übertragungswege und Schnittstellen unsere Systemlösung zu nutzen“, macht ABDA-Präsident Schmidt deutlich. Man wolle ein Modellprojekt umsetzen, das letztendlich in die Telematikinfrastruktur überführt werden könne. „Basis unserer technischen Entwicklungen wird die Telematikinfrastruktur sein. Alle Lösungen, die wir erarbeiten, werden mit ihr kompatibel sein“, erläutert der Vorsitzende des ADAS, Lars Polap.
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Oberste Priorität für die drei Verbände hätte vor allem das selbstbestimmte Verhalten des Patienten, „wo und wie die Arzneimittelverordnung in die Apotheke gelangt.“ Man gehe davon aus, dass analoge und elektronische Verordnungen „zeitlich begrenzt“ nebeneinander vorliegen werden.
BVDAK will mitgestalten
Dass die ABDA nun in die E-Rezept-Offensive gehen will, begrüßt auch der Bundesverband Deutscher Apothekenkooperationen (BVDAK). Verbandschef Stefan Hartmann betont in einer Pressemitteilung, dass das E-Rezept nur dann zum Erfolg für alle stationären Apotheken werde, wenn eine digitale Vernetzung unter allen Rechenzentren und Warenwirtschaftsanbietern funktioniere. Der BVDAK und die darin zusammengeschlossenen Kooperationen arbeiteten bereits mit apothekenübergreifenden Lösungen – und nähmen somit eine Vorreiterrolle bei der Vernetzung ein. Auch für Hartmann ist es von besonderer Bedeutung, dass die freie Apothekenwahl nicht eingeschränkt wird. Für die Zustimmung durch die Politik sei es dabei nötig, als geschlossene Einheit aufzutreten. „Ob das der ABDA alleine gelingt, ist für mich noch vollkommen offen“, so Hartmann. Insofern dürfte er es positiv sehen, dass sich immerhin schon drei Verbände für den „Letter of intent" zusammengetan haben.
Anmerkung der Redaktion: Der Aritikel wurde am 13. Juli um 15:00 Uhr um das Statement des BVDAK ergänzt.
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