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Neue Datenschutzregeln
FDP fragt nach DSGVO-Belastung in Apotheken
Etwa seit einem Monat gelten die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz. Auch für Apotheker haben die neuen Datenschutzregeln viele neue Anforderungen mit sich gebracht. Waren es vielleicht zu viele? Das will jetzt die FDP-Bundestagsfraktion von der Bundesregierung wissen. Die Liberalen warnen vor einer zu hohen bürokratischen Belastung für Apotheken.
Die Umsetzung der DSGVO und des Bundesdatenschutzgesetzes sorgte in den vergangenen Monaten für viel Aufregung in den Apotheken. Für Apothekenbesitzer gibt es seit dem 25. Mai deutlich mehr bürokratische Anforderungen im Bereich des Datenschutzes. Schließlich haben sie es mit besonders sensiblen Gesundheitsdaten zu tun. Viele Vorgaben waren zudem unklar: Gibt es beispielsweise auch Fälle, in denen kleine Apotheken mit weniger als zehn Mitarbeitern einen Datenschutzbeauftragten benennen müssen? Können Apotheker Kunden-Kommunikationstools, wie etwa Vorbestell-Apps, weiterbenutzen? Und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen? Und welche neuen Regeln gelten, wenn Arzt und Apotheker sich über das Rezept eines Patienten austauschen? Das sind nur einige Fragen, die von Leserinnen und Lesern von DAZ.online an Datenexperten gestellt wurden.
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Auch die Politik scheint sich für die Mehrbelastungen zu interessieren, die Gesundheitsbetriebe durch die DSGVO-Umsetzung haben. Zumindest die FDP verstärkt nun ihre Bemühungen in dieser Angelegenheit. Schon Anfang Juni hatten die Liberalen im Bundestag eine Anfrage an die Bundesregierung geschickt, in der sie durchblicken ließen, dass die Regierung insbesondere kleinere und mittlere Betriebe mit der DSGVO aus ihrer Sicht alleine gelassen hat. Nun wird die Fraktion konkreter und fragt nach den Mehrbelastungen für kleine und mittlere Unternehmen im Gesundheits- und Pflegebereich. Offenbar finden die Freien Demokraten, dass zu viele Datenschutzvorgaben auch negative Auswirkungen haben können. In der Vorbemerkung ihrer neuen Anfrage an die Bundesregierung heißt es nämlich:
„Eine Bürokratisierung des Datenschutzes mit immer höheren formellen Anforderungen und immer höheren Bußgeldern führt nicht unbedingt zu einem besseren Datenschutz, sondern vorwiegend zur Belastung von kleinen und mittleren Unternehmen sowie Praxen und Apotheken. Zudem besteht die Gefahr von Abmahnwellen, welche auch nicht dem eigentlichen Ziel eines besseren Datenschutzes dienen.“
1 Kommentar
Billiger Versuch noch ein paar Stimmen für lau abzustauben
von Ratatosk am 28.06.2018 um 18:31 Uhr
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