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Berufsordnung
Sachsens Ärzte erlauben ausschließliche Fernbehandlung
Wird es bald auch Online-Verordnungen geben?
In den kommenden Wochen und Monaten dürften noch mehr Landesärztekammern ihre Berufsordnung für Fernbehandlungen öffnen. Schließlich hatte der Deutsche Ärztetag unter Auflagen eine dementsprechende Änderung der Musterberufsordnung beschlossen, die nun auch in die Berufsordnungen der einzelnen Länder überführt werden sollte. In Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein war das allerdings schon vorher passiert.
Ob und wie die Ärzte mit Online-Arzneimittelverordnungen umgehen wollen, ist allerdings weiterhin ungeklärt. Per Gesetz dürfen Apotheker keine Rezepte einlösen, bei denen zuvor kein direkter Kontakt zwischen Arzt und Patient stattgefunden hat. Außerdem ist es derzeit gesetzlich noch vorgeschrieben, dass zumindest bei GKV-Rezepten das Originalformular (Muster 16) vorliegen muss. Die Ärzte treibt dieses Thema trotzdem um: Auf dem Deutschen Ärztetag wurde ein Antrag, nach dem Ärzte in solchen Online-Beratungen auch Rezepte ausstellen dürfen, an den Vorstand zur weiteren Beratung überwiesen.
Die Standesvertretung der Apotheker äußert sich nach wie vor zurückhaltend zu dem Thema. Vor einigen Wochen hatte die ABDA eine Pressemitteilung veröffentlicht, in der es hieß, dass die Entscheidung des Ärztetages keine Auswirkungen auf den Apothekenmarkt haben werde. Thomas Benkert, Präsident der Bayerischen Apothekerkammer, hat zudem kürzlich gesagt, dass er nicht wisse, ob die Entscheidung der Ärzte so gut durchdacht gewesen sei. Es gehe den Apothekern um die Sicherheit des Patienten und nicht nur um seine Bequemlichkeit. Bei der Delegiertenversammlung vergangene Woche sagte er jedoch, dass die Apothekerschaft sich einem E-Rezept nie wiedersetzen, sondern es aktiv mitgestalten werde.
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