Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht

Werden Levocetirizin und DoloVisano rezeptfrei?

Stuttgart - 21.06.2018, 16:15 Uhr

Der Wirkstoff Methocarbamol steht auf der Agenda beim Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht: Aktuell ist er in der Apotheke nur mit Rezept zu haben. 

Der Wirkstoff Methocarbamol steht auf der Agenda beim Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht: Aktuell ist er in der Apotheke nur mit Rezept zu haben. 


Am 3. Juli ist es wieder soweit: Der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht beim BfArM tagt. Laut Tagesordnung wird das Gremium über mehrere Anträge auf OTC-Switches diskutieren, zum Bespiel für das Antihistaminikum Levocetirizin, für das Muskelrelaxanz Methocarbamol und für Zubereitungen aus Natriumbituminosulfonat und Hydrocortisonacetat. 

Der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht, der beim BfArM angesiedelt ist, entscheidet zwar nicht darüber, ob ein Arzneimittel aus der Verschreibungspflicht entlassen oder in sie überführt wird, er hat aber maßgeblichen Einfluss darauf. Denn seinen Empfehlungen folgt der Gesetzgeber in den meisten Fällen und bringt die für einen OTC- oder Rx-Switch erforderlichen Änderungen der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV). Meist trifft sich das Gremium zweimal im Jahr – gleich zu Beginn des Jahres und in der Mitte. 2018 hat der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht allerdings bislang noch nicht getagt. 

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Am 3. Juli ist es nun wieder so weit. Der Tagesordnung ist zu entnehmen, dass es unter anderem um einen möglichen OTC-Switch von Levocetirizin (Xusal® und Generika) gehen wird. Das R-Enantiomer von Cetirizin wurde 2001 eingeführt, seit 2011 sind Generika verfügbar. In der Schweiz ist es bereits seit 2017 rezeptfrei. Im Vergleich zum S-Enantiomer soll Levocetirizin eine höhere Affinität zum H1-Rezeptor haben und langsamer von diesem dissoziieren. Kritiker vermuten, dass Levocetirizin in erster Linie aus Patentschutzgründen lanciert wurde. Da von der enantiomerenreinen Variante standardmäßig nur 5 mg gegeben werden, anstelle von 10 mg beim Razemat Cetirizin, scheint eine geringere Raten von Nebenwirkungen zumindest plausibel.



Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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