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Gesundheitsministerkonferenz
Gesundheitsminister: Mehrfach-Rabattverträge nein, Stationsapotheker ja
Die Gesundheitsminister der Bundesländer haben sich an den vergangenen beiden Tagen zur 91. Gesundheitsministerkonferenz in Düsseldorf getroffen. Dabei lag ihnen ein Antrag zur Vermeidung von Arzneimittel-Lieferengpässen vor, der unter anderem eine Prüfbitte zu verpflichtenden Mehrfach-Rabattverträgen enthielt. Quasi in letzter Minute haben die Minister diesen Antrag aber stark abgeschwächt. Eine andere Forderung zur flächendeckenden Einführung von Stationsapothekern wurde allerdings beschlossen.
Die Gesundheitsministerkonferenz, die in den vergangenen beiden Tagen in Düsseldorf stattfand, wurde insbesondere in der Arzneimittelbranche mit Spannung erwartet: Schließlich hatten die Chefs der Landesgesundheitsbehörden einige Anträge als Beschlussvorlage für die Gesundheitsminister vorbereitet, die auch für Apotheker sehr wichtig sind: Einerseits ging es um eine Prüfbitte an das Bundesgesundheitsministerium zum Thema Stationsapotheker: Das BMG sollte prüfen, ob Pharmazeuten zur Verbesserung der AMTS nicht überall in Deutschland auf Stationen eingesetzt werden könnten.
Der Passus zu den Stationsapothekern ist Teil eines größeren Antrages mit dem Titel „Patientenorientierung als Element einer zukunftsweisenden Gesundheitspolitik“, den die Gesundheitsminister heute beschlossen haben. Wörtlich heißt es dort nach leichten Änderungen:
Die GMK sieht im Sinne der Patientensicherheit auch die Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) als zentrales Kriterium einer qualitätsorientierten Gesundheitsversorgung an. In diesem Sinne bittet die GMK das BMG zu prüfen, ob und wie die ländereigenen Regelungen durch Regelungen auf Bundesebene unterstützt werden können, insbesondere im Krankenhausbereich z.B. durch Regelungen zur Hinzuziehung von Apothekerinnen und Apothekern für das Medikationsmanagement im Rahmen der patientenindividuellen Arzneimitteltherapie auf den Stationen, durch die verbindliche Einrichtung von Arzneimittelkommissionen und durch die verbindliche Nutzung von Medikationsdatenbanken bei Polymedikation.
Ein anderer Antrag, den die Landesbehördenchefs für die Gesundheitsminister vorbereitet hatten, war in den vergangenen Wochen insbesondere von der Pharma- und Generika-Industrie emotional diskutiert worden. Die Landesbehörden aus Hessen und dem Saarland hatten einen Vorschlag zur Verringerung der Arzneimittel-Lieferengpässe eingebracht, der zumindest auf Ebene der Behörden noch eine Mehrheit fand: Dort hieß es, dass das BMG prüfen solle, ob eine Abschaffung der Exklusiv-Verträge und eine Verpflichtung zur Mehrfach-Ausschreibung im Generikabereich die Liefersituation verbessern könnte. Zur Begründung verwiesen die Behörden auf einen zunehmenden „Preis- und Rabattdruck“ im System.
Preisdruck und Mehrfach-Verträge spielen keine Rolle mehr
Sogar der CDU-Gesundheitspolitiker Tino Sorge hatte sich überraschend hinter diese Forderung gestellt. Sorge erklärte: „Verträge mit nur einem Hersteller werden auch auf Landesebene immer stärker zum Ärgernis, weil Kassen für marginale Einsparungen leichtfertig Ausfallrisiken eingehen.“ Für großen Ärger hingegen sorgte der Vorschlag bei den Krankenkassen: Die AOK hat kürzlich nochmals auf eigene Zahlen und Statistiken hingewiesen, nach denen Medikamentenwechsel durch Exklusiv-Verträge vermieden werden.
Letztlich haben sich wohl die Kassen mit ihren Argumenten durchgesetzt. Denn die Gesundheitsminister der Bundesländer haben die Beschlussvorlage ihrer Behördenchefs so stark abgeschwächt, dass wenig von der ursprünglichen Idee hängen bleibt.
In dem beschlossenen Antrag wird das BMG „nur“ noch gebeten, zu prüfen, „inwieweit eine Notwendigkeit gesetzlicher Änderungen oder anderer Maßnahmen besteht“. Gleichzeitig stellten die Minister schriftlich fest, dass in Sachen Lieferengpass-Vermeidung schon „vielfältige Maßnahmen ergriffen“ worden seien. Trotzdem würden Lieferengpässe auch in Zukunft ein Problem darstellen. Und weiter: „Eine wichtige Ursache scheint auch der steigende Kostendruck sowie die Organisation und Distribution der Pharmaunternehmen zu sein.“ Das Wort „Preisdruck“ wurde komplett gestrichen – ebenso wie das ganze Thema rund um die Mehrfach-Vergabe von Rabattverträgen.
1 Kommentar
ob ich der Politik oder der ABDA die Mißstände aufzeige
von gerd reitler am 21.06.2018 um 18:33 Uhr
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