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Neuer Referenzwert
BfR warnt vor Pyrrolizidinalkaloid-haltigen Nahrungsergänzungsmitteln
Höhere MOE-Werte aber keine Entwarnung
Die MOE-Werte auf Basis des neuen Referenzwerts sind etwa dreifach höher als in der BfR-Stellungnahme von 2016. Über den Verzehr bestimmter Lebensmittelgruppen könne aber dennoch weiterhin eine Exposition erreicht werden, aus der MOE-Werte deutlich unterhalb von 10.000 resultieren. Gesundheitliche Beeinträchtigungen durch den Verzehr PA-haltiger Lebensmittel seien also auch nach den neuen Berechnungen möglich. Generell gilt deshalb die Empfehlung, die Exposition so weit zu minimieren, wie „vernünftigerweise“ erreichbar (ALARA-Prinzip: as low as reasonably achievable). Denn selbst geringe Aufnahmemengen, könnten bei regelmäßigem Verzehr, mit einer Erhöhung gesundheitlicher Risiken verbunden sein. Für die Bewertungen gesundheitlicher Risiken durch 1,2-ungesättigte PA wird hinsichtlich der kanzerogenen Effekte weiterhin von einer Äquipotenz ausgegangen.
16 Prozent der NEM überschreiten theoretische Höchstmenge
Für NEM wurde zusätzlich berechnet, wie sich eine etwaig zulässige Höchstmenge von 1000 µg/kg PA auswirken würde: 16 Prozent (30 von 191) der vorliegenden NEM-Proben würden diesen vorgeschlagenen Höchstgehalt überschreiten. „Die dem Bundesinstitut für Risikobewertung zur Verfügung stehenden Daten zeigen, dass Nahrungsergänzungsmittel, die PA-bildende Pflanzen oder Pflanzenteile enthalten, erheblich zur Aufnahme von Pyrrolizidinalkaloiden beitragen“, sagt Professor Dr. Dr. Andreas Hensel, Präsident des BfR in einer Pressemitteilung. „In einigen Nahrungsergänzungsmitteln ist der Gehalt sogar so hoch, dass bereits nach kurzfristigem Verzehr toxische Wirkungen möglich sind.“
Der Pressemitteilung zufolge wurde der maximal gemessene Wert in einer Kapsel eines NEM festgestellt, das Wasserdost (Eupatorium cannabinum) als Inhaltsstoff enthielt. Wasserdost ist eine PA-bildende Pflanze, zu denen auch Huflattich, Beinwell, Borretsch, Lungenkraut, Steinsamen und Pestwurz gehören. Johanniskraut-haltige Präparate sollen ebenfalls in fast jeder untersuchten Probe mit PA belastet gewesen sein. Johanniskraut ist aber nicht als PA-bildende Pflanze bekannt. Vermutlich stammen die PA aus einer Verunreinigung mit anderen Wildkräutern.
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Arzneimittel sind deutlich stärker reguliert als NEM: Schon 1992 wurden in Deutschland im Rahmen eines Stufenplanverfahrens nicht zu überschreitende Höchstmengen für PA mit einem 1,2-ungesättigten Necingerüst sowie deren N-Oxide festgelegt, die nach wie vor für die im Stufenplanbescheid genannten, genuin PA-haltigen Arzneipflanzen gültig sind (DAZ 31/2017).
Pflanzliche Ausgangsstoffe für Arzneimittel müssen also hinsichtlich der PA-Belastung geprüft werden, was auch in einer Vorgabe des BfArM im Jahr 2016 formuliert wurde, und zwar auch für Pflanzen, die selbst keine PA enthalten, aber damit kontaminiert werden können. Die Hersteller müssen seitdem mit Chargenanalysen die tatsächliche und aktuelle PA-Belastung prüfen und dokumentieren. Die Bewertung der Prüfergebnisse führt zu einer Einstufung in eine von drei Kategorien.
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