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Analgetika-Warnhinweis-Verordnung
Bundesrat stimmt Warnhinweisen für OTC-Analgetika zu
ABDA und Schmerzgesellschaft begrüßen die neuen Hinweise
Der Präsident der Bundesapothekerkammer Andreas Kiefer zeigt sich zufrieden mit den neuen Vorgaben: „Die Bundesapothekerkammer hat in der Vergangenheit wiederholt auf das Risikopotenzial rezeptfreier Schmerzmittel hingewiesen. Der neue Hinweis auf jeder Packung kann dazu beitragen, das Risikobewusstsein zu verbessern.“
Auch die Deutsche Schmerzgesellschaft e.V. begrüßt die Verordnung. Sie verweist darauf, dass fast die Hälfte der erwachsenen Bevölkerung innerhalb von vier Wochen mindestens einmal OTC-Analgetika einnehme. 22 Prozent der OTC-Anwender verwenden diese Mittel länger als vier Tage. Und dabei läsen viele von ihnen – ein Fünftel der Frauen und fast ein Drittel der Männer – die Anwendungsempfehlungen nicht. Schätzungen zufolge wenden ein bis drei Prozent der Allgemeinbevölkerung täglich Schmerzmittel an. Für Thomas Isenberg, Geschäftsführer der Deutschen Schmerzgesellschaft, sind das alarmierende Zahlen: „Der Missbrauch von nicht verschreibungspflichtigen Schmerzmitteln ist damit sogar häufiger als derjenige von Beruhigungsmitteln. Der aus unserer Sicht längst überfällige Analgetika-Warnhinweis ist ein wichtiger Schritt für den Verbraucher- und Patientenschutz in Deutschland.“
Die Verordnung wird voraussichtlich zum 1. Juli in Kraft treten. Voraussetzung ist, dass ihre Veröffentlichung im
Bundesanzeiger noch in diesem Monat erfolgt.
1 Kommentar
Misttext
von Dr Schweikert-Wehner am 08.06.2018 um 12:37 Uhr
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