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Nicht alles Neue ist auch gleichzeitig gut
Klar ist: Nicht alles, was neu ist, ist auch gleichzeitig gut. Aber sollte man bestimmte Entwicklungen nicht lieber mitgestalten, als das den DrEds und Vitabooks dieser Welt zu überlassen? Hinzu kommt, dass Kiefers Aussage teilweise auch falsch ist. So behauptet der BAK-Präsident, dass der Ärztetag sich neben der Aufhebung des Fernbehandlungsverbotes dafür ausgesprochen habe, dass Rezepte weiterhin nicht online ausgestellt werden dürfen. Richtig ist, dass es auf dem Ärztetag zwar einen solchen Antrag gab – der wurde aber nicht beschlossen, sondern nur zur weiteren Beratung an den Vorstand überwiesen.
Die Kiefer-Aussage könnte sich mittel- bis langfristig aber auch zum Nachteil für den Berufsstand entwickeln. Denn die ABDA stellt damit sinngemäß klar: Wir werden uns an den neuen Formen der Telemedizin nicht beteiligen! Schon aus politischer Sicht ist das keine vielversprechende Taktik: Schließlich sitzt mit Jens Spahn (CDU) ein Minister im Bundesgesundheitsministerium, der neue, digitale Versorgungsformen unterstützen will und den Apothekern in der Vergangenheit mehrfach signalisiert hat: Spielt mit, macht uns Erneuerungsvorschläge, sonst wird an euch vorbei erneuert.
Telemedizin geht auch mit Apothekern
Die Aussage ist aber auch deswegen bedenklich, weil die ABDA damit
schlichtweg übersieht, was im Markt passiert. In Baden-Württemberg startete kürzlich
das Versorgungsmodell Teleclinic, bei dem (bislang nur privatversicherte)
Patienten nach der ärztlichen Video-Beratung ein Online-Rezept erhalten, dass
sie an eine Apotheke vor Ort weiterleiten können, damit es dort eingelöst wird –
und NUR dort. Auch die Noweda entwickelt derzeit ein ähnliches Modell, bei dem
der Kunde Online-Bestellungen über seine bekannte Vor-Ort-Apotheke einlöst.
Diese Projekte zeigen, dass es Apotheker gibt, die diese Entwicklung mitgehen
möchten und sich fragen: Warum sollte man dieses Feld den ausländischen Versand-Konzernen
überlassen? Die ABDA hingegen schließt dieses neue Versorgungs- und Geschäftsfeld von vornherein aus für die Apotheker.
Und auch mit Blick auf die Zufriedenheit der Patienten, dürfte sich die ABDA mit diesem Kurs ein Eigentor einfangen: Denn es dürfte nicht leicht zu erklären sein, dass Ärzte zwar per Video-Schaltung beraten dürfen, der Patient für das Rezept nach der Beratung aber doch noch einmal in die Praxis muss. DAZ.online wollte von der ABDA wissen, wie man sich den praktischen Ablauf eines solchen Beratungsgespräches vorstellt und wie man dem Patienten diesen Widerspruch erklären könne. Die Antwort von BAK-Präsident Kiefer: „Über Fragen der ärztlichen Berufsausübung entscheiden die Ärzteschaft und ihre Gremien.“
5 Kommentare
Überlebt die Deutsche Apotheke?
von Heiko Barz am 30.05.2018 um 11:28 Uhr
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AW: Überlebt die Deutsche Apotheke
von Martin Didunyk am 30.05.2018 um 12:27 Uhr
Eigentore und Fehlpässe
von Ulrich Ströh am 29.05.2018 um 18:31 Uhr
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Die Bundes* luft./. Realitätsverlust
von Martin Didunyk am 29.05.2018 um 13:31 Uhr
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Herr Froese !!!!
von gabriela aures am 29.05.2018 um 13:24 Uhr
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