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Meinung
Geben Apotheken tatsächlich „nicht selten“ das falsche Arzneimittel ab?
Apotheker missachten das Gesetz und tauschen „nicht selten“ auch wirkstoffungleiche Arzneimittel aus – das wirft die Deutsche Parkinson Gesellschaft den Pharmazeuten zumindest jüngst bei den Decarboxylasehemmern Benserazid und Carbidopa im Ärzteblatt vor. Ignorieren Apotheken folglich „nicht selten“ den ausschließlich erlaubten wirkstoffgleichen Austausch nach SGB V, oder geben sie „nicht selten“ schlichtweg ein falsches Arzneimittel ab? DAZ.online hat sich Fehlerquellen bei der Medikation angeschaut – interessanterweise passieren die meisten Patzer nicht bei der Abgabe der Arzneimittel.
Apotheken tauschten „nicht selten Decarboxylase-Hemmer …, lösliche Tabletten durch normale Tabletten …, Tabletten durch Kapseln oder Retard-Präparate durch Medikamente ohne Retardwirkung“ aus. Diesen Vorwurf erhoben die Deutschen Gesellschaft für Parkinson (DGP) und der Verband für Qualitätsentwicklung in Neurologie und Psychiatrie (QUANUP) jüngst im Ärzteblatt. Im ersten Fall der Decarboxylasehemmer bedeutet das konkret: Apotheken geben statt eines beispielsweise verordneten Levodopa/Benserazid-Präparates eine Levodopa/Carbidopa-Kombination ab. Ist das überhaupt erlaubt – der Austausch von Decarboxylase-Hemmern? DAZ.online hat sicherheitshalber beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) nachgefragt. Eindeutige Aussage: „Bei aut idem geht es um austauschbare Darreichungsformen wirkstoffgleicher Arzneimittel. Es gelten die gesetzlichen Regelungen nach § 129 Abs. 1 Satz 2 SGB V", konstatiert der G-BA.
Missachtung SGB V oder fehlerhafte Arzneimittelabgabe
Nun bleiben für die Vorwürfe der Parkinson Gesellschaft und der Verbände zwei Erklärungen: Entweder die Apotheken verstoßen „nicht selten“ gegen das Gesetz, das lediglich den Austausch wirkstoffgleicher Arzneimittel erlaubt, oder sie machen „nicht selten“ Fehler und geben schlichtweg ein falsches Arzneimittel ab. „Nicht immer werden Rabattarzneimittel entsprechend der gesetzlichen Vorgabe mit gleichem Wirkstoff und gleicher Darreichungsform gewählt“, heißt es im Ärzteblatt. Ob willentlich und wissentlich oder aus Versehen lassen DPG, QUANUP und die Deutsche Parkinson-Vereinigung in dieser gemeinsamen Stellungnahme offen. Beide Szenarien sind wenig erstrebenswert – und beide implizierten Vorwürfe gleichermaßen wohl wenig fair und begründet. Zu einer Nachfrage von DAZ.online liegt bislang von der DPG keine Stellungnahme vor.
Warum sollten Apotheker absichtlich Benserazid gegen Carbidopa tauschen?
Man kann wohl, auch wenn es hierzu keine Studien gibt, davon ausgehen, dass Apotheker im Allgemeinen nicht – und auch nicht bei Parkinson-Arzneimitteln im Speziellen – gegen § 129 SGB V verstoßen und absichtlich wirkstoffungleiche Präparate austauschen. Welchen Nutzen hätten die Apotheker hiervon auch? Bleiben die Abgabefehler. Dass diese vorkommen und dass kein Apotheker davor gefeit ist, steht außer Zweifel. Die Frage ist nur: Wie häufig passieren derartige fehlerhaften Arzneimittelabgaben tatsächlich?
4 Kommentare
Kommt vor aber wie beschrieben: (bei uns) mind. 99% Praxisfehler
von Alexander Dehm am 12.05.2018 um 21:39 Uhr
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Bei der Wahrheit bleiben
von Stefan Haydn am 11.05.2018 um 15:11 Uhr
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Kommunikationsfehler zwischen Fach- und Hausarzt!
von Thomas Luft am 11.05.2018 um 11:36 Uhr
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eher falsche Verordnung
von Dr. Arnulf Diesel am 11.05.2018 um 11:06 Uhr
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