Fremdkapital, Online-Rezepte, Homöopathie, Impfen in Apotheken

Das sind die wichtigsten Beschlüsse des Ärztetages für Apotheker

Berlin - 11.05.2018, 17:00 Uhr

Das sind die wichtigsten Beschlüsse des Deutschen Ärztetages für die Apotheken- und Arzneimittelbranche. (Foto: Imago)

Das sind die wichtigsten Beschlüsse des Deutschen Ärztetages für die Apotheken- und Arzneimittelbranche. (Foto: Imago)


Der diesjährige Deutsche Ärztetag in Erfurt nähert sich am heutigen Freitagnachmittag seinem Ende. Die wichtigste Entscheidung mit Strahlkraft ins gesamte Gesundheitswesen dürfte sicherlich die Abschaffung des Fernbehandlungsverbotes in der Musterberufsordnung sein. Doch auch für Apotheker und die gesamte Arzneimittelbranche gab es einige wichtige Beschlüsse. Eine Übersicht.

  • Ärzte wollen keine impfenden Apotheker. Als einer der letzten Beschlüsse des diesjährigen Ärztetages wurde am heutigen Freitagnachmittag beschlossen, dass der Ärztetag sich gegen das Impfrecht für Apotheker ausspricht. „Bis heute ist es juristisch nicht einmal denkbar, dass geschulte Medizinische Fachangestellte (MFA) ohne ärztliche Anwesenheit in der Praxis allein Impfungen verabreichen dürfen. Anaphylaxie, Synkope, Lokalreaktionen sowie Angstreaktionen müssen adäquat beherrscht werden", heißt es in dem Antrag. Außerdem würden während der „Apothekerausbildung" (gemeint ist das Pharmaziestudium) nicht ausreichend Kenntnisse vermittelt, die Apotheker für das Impfen bräuchten.
  • Online-Beratungen erlaubt. Mit großer Mehrheit beschloss der Ärztetag eine Neufassung des § 7 Absatz 4 der (Muster-) Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte. Konkret soll die ausschließliche Fernbehandlung auch ohne vorherigem persönlichen Erstkontakt „in Einzelfällen“ und wenn es medizinisch-therapeutisch zu vertreten ist, erlaubt sein. Als nächster Schritt soll die vom Ärztetag beschlossene Neufassung  in die rechtsverbindlichen Berufsordnungen der Landesärztekammern übernommen werden.
  • Konkretisierung der Online-Behandlung. In weiteren Entschließungen bemühte sich der Ärztetag, die Rahmenbedingungen für die ausschließliche Fernbehandlung festzulegen. So sei es notwendig, Beratungen und Behandlungen aus der Ferne in die bestehenden Versorgungsstrukturen einzubinden. Die Abgeordneten des Ärztetages sprachen sich gegen den Aufbau eines neuen eigenständigen Versorgungsbereichs einer telemedizinischen Primärversorgung aus, insbesondere in Form kommerziell betriebener Callcenter. Ferner forderte der Ärztetag, dass die Fernbehandlung im vertragsärztlichen Sektor nur durch Vertragsärzte im Rahmen des Sicherstellungsauftrags erfolgt. „Kapitalorientierte Gesellschaften dürfen im vertragsärztlichen Sektor nicht in Konkurrenz zu Vertragsärzten treten oder gar Betreibereigenschaften für medizinische Versorgungszentren erhalten“, heißt es in einer Entschließung des Ärztetages. Mehrheitlich abgelehnt von den Delegierten wurde dagegen, so das Ärzteblatt weiter, die Ausstellung einer Krankschreibung per Telefon oder Videokonferenz bei unbekannten Personen.
  • Streit um Online-Rezepte. Heftige Diskussionen gab es insbesondere um das Ausstellen von Arzneimittel-Verordnungen im Rahmen von ausschließlichen Fernbehandlungen: Dieser Punkt wurde nochmals an den Vorstand verwiesen. Nach einem Bericht des Ärzteblatts lehnte eine Mehrheit der Abgeordneten diese Option zunächst ab (Entschließungsantrag IV-03). Mit der Begründung, dass Fernbehandlung ohne die Möglichkeit der Therapie „eine Rolle rückwärts“ sei, wurde jedoch eine erneute Lesung beantragt. Es werde in Baden-Württemberg in Modellprojekten „heftig“ daran gearbeitet, auch Verschreibungen bei einem telemedizinischen Erstkontakt online zu ermöglichen, und das Sozialministerium habe dafür bereits grünes Licht gegeben. Diese Argumentation fruchtete offenbar: Mit 117 zu 91 Stimmen wurde der entsprechende Entschließungsantrag in 2. Lesung schließlich an den Vorstand überwiesen.



Dr. Christine Ahlheim (cha), Chefredakteurin AZ
redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


Diesen Artikel teilen:


Das könnte Sie auch interessieren

Heftige Diskussion über das Ausstellen von Verordnungen

Ärztetag ebnet Weg für ausschließliche Fernbehandlung

Medikationsplan, Nutzenbewertung, Datenbanken

Das sind die Arzneimittelthemen auf dem Ärztetag

Der 117. Deutsche Ärztetag lehnt E-Rezept und Online-Medikationsdatei ab

AMTS – eine genuin ärztliche Aufgabe?

Entschließungen zum Deutschen Ärztetag

Arzneimitteltherapiesicherheit gehört in Ärztehand

Droht Konkurrenz vom Schweizer Telemedizin-Anbieter?

Medi24 in den Startlöchern

Fernbehandlungen, Online-Rezepte, Video-Beratungen

Spahn: Telemedizin-Gipfel ohne Apotheker

5 Kommentare

Homöopathie

von Stefan H. am 08.06.2018 um 0:46 Uhr

Ich finde es sehr gut, dass die Zusatzbezeichnung Homöopathie bleibt. Das Homöopathie nicht einfach ein simpler Placeboeffekt ist, haben nun auch viele Studien belegt (siehe zum Beispiel auch der Blog auf homoeopathie-verstehen.at der eine Zusammenfassung der Studienlage hat ). Ich bin zwar aus Österreich aber trotzdem freut es mich, wenn in Deutschland die Homöopathie gelernt werden kann und es weitere gut ausgebildete Homöopathen gibt. Denn jede große Änderung in Deutschland könnte sich natürlich auch in Österreich auswirken. Obwohl es ja hier in Österreich ja noch "strenger" ist und sich nur Ärzte, Apotheker oder Hebammen zu Homöopathen weiterbilden können (den Heilpraktiker gibt es hier nicht).

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Kommentar von Udo Endruscheit zu Frau Bajic

von Rumpelstilzchen am 13.05.2018 um 12:15 Uhr

Selten so einen Unsinn als Kommentar gelesen!

Und auch interessant, wann Herr Endruscheit hier gepostet hat: am 11. Mai! Also vor 2 Tagen !

Offensichtlich ist Herr Endruscheit selbst ein begnadeter "Gedankenleser" und "Hell" - Seher.

Oder er hat von "Informanten" vom Ärztetag, was wahrscheinlicher ist, entweder bewusst falsche Informationen erhalten oder bewusst falsch interpretiert oder gar nichts verstanden. Schlimm ist es allemal.

Auf dem Ärtzetag selbst hat Herr Endruscheit nämlich gar nichts verloren.

Und einem offiziellen Teilnehmer des Ärztetages - Frau Bajic - der Lüge zu bezichtigen ist schon ein starkes Stück!

Ich frage mich was noch passieren muss um diesen Herrn hier entgültig von der Liste zu nehmen ?

Das er selbst NICHT aus dem naturwissenschaftlichen Bereich stammt einschließlich seines ideologischen Dunstkreises aus dem er stammt sei hier nachzulesen:

Zitat:

"Udo Endruscheit ist "studierter" Verwaltungswissenschaftler und als solcher mit einem Gespür für Logik und Zusammenhänge ausgestattet. Obwohl „fachfremd“, nervt er seit geraumer Zeit Vertreter von Pseudomedizin unterschiedlicher Couleur in den sozialen Medien und in seinem eigenen Blog. Seine besondere "Aufmerksamkeit" gilt der Homöopathie und der Impfgegnerschaft. Er ist Mitglied des "Informationsnetzwerks" Homöopathie und der Gesellschaft zur wissenschaftlichen Untersuchung von Parawissenschaften (GWUP)"

http://die-erde-ist-keine-scheibe.de/autoren/udo-endruscheit/

Somit dürfte alles geklärt und der "Beitrag" von Herrn Enduscheit in die Kategorie eingeordnet sein in die er gehört.

Allen noch einen schönen Sonntag!

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Beschlüsse des Apothekertags für Ärzte ?

von Alfons Neumann am 13.05.2018 um 2:23 Uhr

Etwas provokant, und Konfrontation ist eigentlich m. E. nicht schön, aber vielleicht jetzt mal als allgemeine Gegenwehr doch nötig, wenn die Ärzte (überspitzt gesagt) derart die Zusammenarbeit aufkündigen und über uns "handhaben" wollen - dann müssen sie im Umkehrschluß halt auch alle finanziellen Folgen selbst tragen. Wir bekommen schließlich seit Jahren/Jahrzehnten keinerlei Automatismus bzgl. Erhöhung unserer Vergütung und/oder Ausgleich unserer Betriebsausgaben !
Ein Apothekertag beschlösse daher mal über Ärzte:
- Sicherstellung der aktuellen Software-Installation in der Arztpraxis gem. KraKa-Vorschriften auf deren eigene Kosten, wie bei uns im seit Jahrzehnten vorgeschriebenen 14-Tages-Rhythmus,
- Retax durch Formfehler des Arztes (außer wenn Arztunterschrift fehlt) hat die Krankenkasse allgemein zu zahlen, sonst an dieselbigen zu richten und sich nicht bei uns schadlos zu halten,
- von Ärzten (ohne Kreuz) verordnete, nicht im Rabattvertrag befindliche Firmen bewirken eine automatische Patienten-Erklärungspauschale von mind. 10,44 € + MwSt., zahlungspflichtig ohne Ausflüchte durch die KraKa,
- sorry, Ärzte,aber die "Digitalisierung" läßt keine Editierung von Verordnungen mehr zu - wenn Ihr das gern haben möchtet, impliziert alles außerhalb der Lauer-Taxe (v.a. reine Wirkstoffverordnungen!) eine zusätzliche Bearbeitungspauschale von mind. 15,11 € + MwSt., zahlungspflichtig ohne Ausflüchte durch die KraKa,
- falls nötig: KraKa-Sonder-PZNs kann ABDA eigenmächtig definieren,
- (nicht nur die genannten) Pauschalen sind gem. Tarifvertrags-Abschluß öffentlichem Dienst regelmäßig zu erhöhen.

Irgendwann wird´s dann doch mal grenzwertig ...

Ok, ist ein Gedanken-Spinnen meinerseits, um evtl. eine Diskussion anzuregen. Aber unsere "Standesvertretung" wird Diskussionen (evtl. mit der Basis? - Frevel!) wie gehabt totschweigen - egal wie ein Ärzte-Beschluß unser System (und somit die Kammer- und ABDA-Zahler ! ) vernichten könnte ...

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Was mag sich der Ärztetag gedacht haben - Frau Bajic spielt Gedankenlesen...

von Udo Endruscheit am 11.05.2018 um 19:30 Uhr

Die erwartbare "Stellungnahme" der Vorsitzenden des Zentralvereins homöopathischer Ärzte ist der erwartbare substanzlose "Marketingsprech". Nichts von dem, was Frau Bajic herbeihalluziniert, hat der Ärztetag getan. Ihm lag weder ein Antrag zur Homöopathie vor noch hat er über einen solchen disktutiert oder abgestimmt. Er hat schlicht - gar nichts getan, sondern eines der im Vorfeld hochstgehandelten Themen schlicht ignoriert. Von der nobelpreisnahmen Anerkennung, die Frau Bajic suggeriert, ist allerdings auch nicht das Geringste geschehen.

Man wird fragen dürfen, warum. Vor allem, nachdem die Bundesärztekammer unmittelbar nach Erscheinen des Münteraner Memorandums erklärt hat, es sollten "dabei auch Forderungen, die sich in dem Münsteraner Memorandum finden, in die Beratungen mit einbezogen und intensiv diskutiert werden. Die Beschlussfassung in dieser Frage obliege allerdings den Abgeordneten des 121. Deutschen Ärztetages."

Also - das war doch wohl der Vorstand? Wo war seine entsprechende Initaitive beim Ärztetag?

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: Was mag sich der Ärztetag gedacht haben

von F. - U. Bünder am 13.05.2018 um 20:28 Uhr

Das wird er Ihnen gerade verraten ?? Bleiben Sie lieber bei Ihrem Metier und mischen Sie sich nicht in Dinge ein (Medizin uva. ... ) von denen Sie rein gar nichts verstehen.

Und immer hübsch bei der Wahrheit bleiben !

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.