Urteil zur Selbsttötung

FDP hinterfragt rechtlichen Rahmen bei Suizid-BtM

Berlin - 04.05.2018, 16:45 Uhr

Wie ist mit dem Thema Suizid-BtM umzugehen? Ein Jahr nach einem entscheidenen Urteil befinden sich Patienten, Ärzte und Apotheker immer noch in einer Grauzone. (Foto: Imago)

Wie ist mit dem Thema Suizid-BtM umzugehen? Ein Jahr nach einem entscheidenen Urteil befinden sich Patienten, Ärzte und Apotheker immer noch in einer Grauzone. (Foto: Imago)


Ein gutes Jahr ist seit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Sterbehilfe vergangen. Demzufolge soll das BfArM künftig darüber entscheiden, ob unheilbarkranke Suizidwillige in einer extremen Notlage ein tödliches Betäubungsmittel erhalten können. Apotheker und Ärzte bewegen sich dabei in einer rechtlichen Grauzone. Die FDP-Bundestagsfraktion fragt nun, welchen gesetzgeberischen Handlungsbedarf die Bundesregierung sieht.

Soll eine Behörde beim Sterben helfen? Das Urteil vom 2. März 2017 vom Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) sieht vor, dass das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) den Erwerb eines Betäubungsmittels zur Selbsttötung in extremen Ausnahmefällen nicht verwehren darf.  

Die Behörde stand dem BVerwG-Urteil kritisch gegenüber und beauftragte den ehemaligen Bundesverfassungsrichter Professor Udo Di Fabio, ein Gutachten zu erstellen. Di Fabio kam Anfang dieses Jahres allerdings zu dem Schluss, dass das Urteil verfassungsrechtlich nicht haltbar sei. Die Arzneimittelbehörde prüft derzeit das Gutachten.

Grauzone für alle Beteiligten

Derzeit befinden sich die behandelnden Ärzte sowie die Apotheker, die das Natrium Pentobarbital abgeben, in einer juristischen Grauzone. Denn nach §217 des Strafgesetzbuches (StGB) ist die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung strafbar. Auch die Antragssteller wissen nicht, woran sie sind. Mehreren Medienberichten zufolge stapeln sich beim BfArM inzwischen 98 unbearbeitete Anträge von terminal kranken Patienten, die sich zum Freitod entschlossen haben.  

Die FDP-Bundestagsfraktion möchte nun von der Bundesregierung Antworten auf zentrale juristische Fragen im Rahmen der Sterbehilfe erhalten. In ihrer aktuellen kleinen Anfrage wollen die Freien Demokraten unter anderem wissen, wie die Regierung mit dem BVerwG-Urteil grundsätzlich umgehen wolle. Beispielsweise ob ein sogenannter Nichtanwendungserlass, der das Urteil vorerst aushebeln könne, beabsichtigt sei. Oder ob die Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht einen Antrag auf Normbestätigung stellen wolle, um die Verfassungskonformität des BVerwG-Urteils zu überprüfen. Diese beiden Maßnahmen hatte auch der Verfassungsrechtler Di Fabio in seinem Gutachten vorgeschlagen.



Dr. Bettina Jung, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online
redaktion@daz.online


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