Arbeitshilfen des DAP
Das DeutscheApothekenPortal stellt auf seiner Arbeitshilfen zur Verfügung:
Bestehen keine Rabattverträge, können alle Importe abgegeben werden und unter Umständen auch das Original. Einzige Voraussetzung: Der abgegebene Artikel darf nicht teurer sein als der namentlich verordnete – Stichwort Preisanker. Maßgeblich ist hier allerdings nicht der Apothekenverkaufspreis (AVP), sondern der Netto-VK. Das ist der AVP abzüglich des Herstellerrabatts.
Sind keine preisgleichen oder günstigeren Alternativen lieferbar, ist bei Ersatzkassen die Abgabe eines teureren Imports oder Originals nach Rücksprache mit dem Arzt möglich. Zudem ist eine Dokumentation auf dem Rezept notwendig sowie die Sonder-PZN und der Faktor 3. Darüber hinaus sollten die Defektbelege archiviert werden. Bei Primärkassen sind regionale Lieferverträge zu beachten.
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