Strategie der Standesvertretung

ABDA will bald über Honorar diskutieren

Rostock - 12.04.2018, 13:45 Uhr

Die ABDA will schon bald eigene Honorar-Vorschläge präsentieren. Dass das Honorar-Gutachten mittlerweile keine Rolle mehr spiele in den Medien, wertet die Standesvertretung als Erfolg. (Foto: Imago)

Die ABDA will schon bald eigene Honorar-Vorschläge präsentieren. Dass das Honorar-Gutachten mittlerweile keine Rolle mehr spiele in den Medien, wertet die Standesvertretung als Erfolg. (Foto: Imago)


ABDA entwickelt Honorarideen

Als wesentliches Ziel für die politische Arbeit in diesem Jahr nannte Denda die Sicherung des einheitlichen Arzneimittelpreises. Wenn es dafür keine bessere Lösung als das Rx-Versandverbot gebe, sei das der richtige Weg zu diesem Ziel. Von der Entwicklung beim Rx-Versandverbot hingen die Forderungen zur Honorierung ab. Daher entwickle die ABDA diese erst im Hintergrund. Inhaltlich erwähnte Denda die Sicherung des bestehenden Honorierungskonzeptes und zusätzliche honorierte Dienstleistungen. Mit dem Hinweis, die ABDA sei „intern schon weit“ ließ er vage durchblicken, dass auch über weitere Vorschläge zu diskutieren sei. Auf diese Diskussionen könne sich die ABDA bald einlassen, so Denda.

„Bald“ Gespräch mit Spahn

Angesichts der bisherigen Äußerungen von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) erklärte Denda: „Wir haben Zeit.“ Spahn habe angekündigt, er wolle sich zunächst um die Pflege, die Verbesserung der ambulanten Versorgung und die paritätische Finanzierung der GKV kümmern. Als weitere Themen der ABDA neben der Sicherung des einheitlichen Arzneimittelpreise und der Honorierung nannte Denda den Einstieg in die regelmäßige honorierte Betreuung in enger Abstimmung mit den Ärzten, die Digitalisierung und die Nutzenbewertung auf europäischer Ebene. Die ABDA werde „bald“ einen Gesprächstermin bei Spahn haben. Dazu erklärte Denda: „Wir haben gute Vorschläge, mit denen wir da reingehen.“

Hilfstaxe kündigen?

Als weiteres Thema berichtete Denda über die Hilfstaxe. Bei der Honorierung der Zytostatika-Zubereitungen wolle ABDA weg vom alten Ansatz kommen, die Wirtschaftlichkeit der Apotheken über Einkaufspreise zu gewährleisten. Doch dies sei nicht gelungen. Der Schiedsspruch verfolge gerade diesen alten Weg weiter. Die Klage gegen den Schiedsspruch ändere sogar im Erfolgsfall noch nichts. Darum verfolge die ABDA auch den Antrag auf aufschiebende Wirkung der Klage. Nur dann sei der Zustand vor dem Schiedsspruch wieder zu erreichen. Auch die nun geforderten Kündigungen der Hilfstaxe seien „nicht so einfach“, erklärte Denda. Denn für Zytostatikazubereitungen und klassische Rezepturen seien unterschiedliche Kündigungsfristen zu beachten. Kündigungen würden zu neuen Verhandlungen führen. Doch diese könnten keine anderen Ergebnisse bringen, solange keine neuen Daten als Verhandlungsgrundlage vorhanden wären. „Wir dürfen nicht mit alten Forderungen kommen“, so Denda. Die ABDA sammle daher jetzt Daten, die Abfragen würden laufen. Daraufhin solle bei der ABDA-Mitgliederversammlung am 27. April über das weitere Vorgehen zur Hilfstaxe beraten werden. 



Dr. Thomas Müller-Bohn (tmb), Apotheker und Dipl.-Kaufmann
redaktion@daz.online


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