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Änderungen bei Verschreibungs- und Apothekenpflicht
Ibuprofen+Coffein-Kombi nimmt weitere Hürde
Und was verlässt die Apotheke?
Überdies sollen über eine Änderung der AMVerkRV einige registrierte traditionelle pflanzliche Fertigarzneimittel aus der Apothekenpflicht entlassen werden. Entsprechende Präparate – so es sie überhaupt gibt – sind also künftig freiverkäuflich verfügbar.
Dabei handelt es sich um Arzneimittel mit folgenden Stoffen:
- Birkenblätter und ihre Zubereitungen, auch in Mischungen mit Orthosiphonblättern und ihren Zubereitungen und/oder Goldrutenkraut/Echtem Goldrutenkraut und seinen Zubereitungen, auch mit Zusatz arzneilich nicht wirksamer Stoffe oder Zubereitungen.
- Goldrutenkraut/Echtes Goldrutenkraut und seine Zubereitungen, auch mit Zusatz arzneilich nicht wirksamer Stoffe oder Zubereitungen.
- Orthosiphonblätter und ihre Zubereitungen, auch mit Zusatz arzneilich nicht wirksamer Stoffe oder Zubereitungen.
Einen Überblick über einige Fertigarzneimittel finden Sie hier.
Zudem ist vorgesehen, Tierarzneimittel zur Anwendung bei Bienen aus der Apothekenpflicht zu entlassen – und zwar solche, die Oxalsäuredihydratlösung bis zu einer Konzentration von 5,7 Prozent enthalten. Durch die Änderung der Position „Thymol zur Anwendung bei Bienen“ werden zudem Tierarzneimittel aus der Apothekenpflicht entlassen, die neben Thymol auch Eucalyptusöl, Campher und Menthol enthalten.
Auch bei Heilwässern ändert sich was: Der die Apothekenpflicht begründende Grenzwert für enthaltenes Arsen wird abgesenkt.
Die betroffenen Verbände können den Verordnungsentwurf nun kommentieren. Damit die Änderungen in Kraft treten können, muss der Bundesrat zustimmen. Einen Termin für den Durchgang in der Länderkammer gibt es bislang nicht.
1 Kommentar
Ibu - Mißbrauch
von Nachdenker am 05.04.2018 um 19:56 Uhr
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