Impfstoffvereinbarung im Nordosten

Kinderärzte: Kassen und Apotheker ignorieren das Gesetz

Berlin - 27.03.2018, 13:30 Uhr

Nicht nur die Hersteller halten wenig von der Grippeimpfstoffvereinbarung zwischen Kassen und Apothekerverbänden im Nordosten. (Foto: imago / Christian Ohde)

Nicht nur die Hersteller halten wenig von der Grippeimpfstoffvereinbarung zwischen Kassen und Apothekerverbänden im Nordosten. (Foto: imago / Christian Ohde)


Nachprüfungsanträge laufen, BMG wachsam

Vergangene Woche hat sich die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karin Maag, bereits hellhörig für das Problem gezeigt. Das Vorgehen sei zwar legal, umgehe aber den Beschluss, Rabattverträge zu verbieten.

Das Bundesgesundheitsministerium verfolgt die Entwicklung ebenfalls. Auf Nachfrage verweist eine Sprecherin darauf, dass die Erstattungspreisvereinbarung zwischen AOK Nordost und den Apothekerverbänden auf § 129 Absatz 5 SGB V beruht. Daneben stehe es Apothekerverbänden frei, günstige Einkaufskonditionen mit einzelnen Herstellern zu vereinbaren. Das Vertragsmodell sei 2011 vom Bundeskartellamt und dem Oberlandesgericht Düsseldorf vergaberechtlich geprüft und für zulässig befunden worden. Der Sprecherin zufolge ist aber auch der neue Vertrag bereits eine Sache für das Bundeskartellamt geworden: Ein konkurrierender Impfstoffhersteller habe ein Nachprüfungsverfahren beantragt. Zudem sei von einem Wettbewerber Klage am Sozialgericht Frankfurt eingereicht worden. Abschließend erklärt die Sprecherin: „Für das Bundesministerium für Gesundheit hat die Versorgungssicherheit einen hohen Stellenwert und es wird die Entwicklung weiter verfolgen.“  



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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1 Kommentar

Nur billig zählt eben !

von Ratatosk am 27.03.2018 um 18:34 Uhr

Allerdings sollte man die Kirche beim Dorf lassen, da man wohl als Praxis für 70 % einen Vierfachimpfstoff aussuchen und anmelden kann, die Apotheken müssen für jedes mittlere Hilfsmittel schon umfangreiche Stunts liefern ! Wenn die Kassen dann auf Risiko von Toten abblocken, kann die Verwaltung ja mal zeigen, daß es tatsächlich eine Aufsicht gibt, bisher ist dies bei solchen, die Kassen wollens um jeden Preis billig Angelegenheiten, eher wie ein Mythos erschienen, eine kompetente Aufsicht war nie zu erkennen.
Eher kommen dann wieder die unvermeidlichen zwei Experte und sagen , es hilft eh nicht, oder es gäbe ja noch so viele Reserven zu heben.

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