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Impfstoffvereinbarung im Nordosten
Kinderärzte: Kassen und Apotheker ignorieren das Gesetz
Nachprüfungsanträge laufen, BMG wachsam
Vergangene Woche hat sich die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karin Maag, bereits hellhörig für das Problem gezeigt. Das Vorgehen sei zwar legal, umgehe aber den Beschluss, Rabattverträge zu verbieten.
Das Bundesgesundheitsministerium verfolgt die Entwicklung ebenfalls. Auf Nachfrage verweist eine Sprecherin darauf, dass die Erstattungspreisvereinbarung zwischen AOK Nordost und den Apothekerverbänden auf § 129 Absatz 5 SGB V beruht. Daneben stehe es Apothekerverbänden frei, günstige Einkaufskonditionen mit einzelnen Herstellern zu vereinbaren. Das Vertragsmodell sei 2011 vom Bundeskartellamt und dem Oberlandesgericht Düsseldorf vergaberechtlich geprüft und für zulässig befunden worden. Der Sprecherin zufolge ist aber auch der neue Vertrag bereits eine Sache für das Bundeskartellamt geworden: Ein konkurrierender Impfstoffhersteller habe ein Nachprüfungsverfahren beantragt. Zudem sei von einem Wettbewerber Klage am Sozialgericht Frankfurt eingereicht worden. Abschließend erklärt die Sprecherin: „Für das Bundesministerium für Gesundheit hat die Versorgungssicherheit einen hohen Stellenwert und es wird die Entwicklung weiter verfolgen.“
1 Kommentar
Nur billig zählt eben !
von Ratatosk am 27.03.2018 um 18:34 Uhr
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