DAP-Arbeitshilfen
Das DeutscheApothekenPortal stellt auf seiner Internetseite Arbeitshilfen zur Verfügung, die eine Übersicht über die Heilungsmöglichkeiten geben.
Für ein rosa Rezept (Muster 16) betrifft das konkret, dass folgende Angaben bei Bedarf geheilt werden dürfen:
Im Rezeptkopf (gilt bundesweit nur bei Ersatzkassen, nur Name und Geburtsdatum dürfen generell ergänzt werden, ansonsten sind regionale Verträge zu beachten): Name, Geburtsdatum, Anschrift, LANR, Versicherten-Nr. Betriebsstätten-Nummer (BSNR), Kassen-IK, Krankenkasse, Status
Im Verordnungsfeld: Bezeichnung des Fertigarzneimittels beziehungsweise des Wirkstoffs, Wirkstärke, Darreichungsform; nicht korrigiert werden darf die Menge
Bei Rezepturen außerdem: Zusammensetzung nach Art und Menge und die Gebrauchsanweisung
Datum der Rezeptausstellung (bei T-Rezepten verboten)
Im Arztstempel: Vorname, Name, Berufsbezeichnung, Anschrift der Praxis, der Klinik oder der verschreibenden Person sowie die Telefonnummer.
Bei Betäubungsmittelrezepten können bis auf die Arztunterschrift alle Angaben geheilt werden, also auch die Menge des verordneten Arzneimittels. Hier ist es allerdings wichtig, dass die Apotheke die Korrekturen und Ergänzungen auf Teil I und II des Rezepts ergänzt und der Arzt dies auf Teil I tut.
Bei T-Rezepten dürfen keine Änderungen ohne Rücksprache mit dem Arzt vorgenommen werden, auch nicht in einem dringenden Fall. Das Ausstellungsdatum muss zwingend vom Arzt eingetragen werden.
Das DeutscheApothekenPortal stellt auf seiner Internetseite Arbeitshilfen zur Verfügung, die eine Übersicht über die Heilungsmöglichkeiten geben.
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