Stellungnahme von Bayer

„Unbegründete Warnhinweise sind nicht im Interesse der Patienten“

Berlin - 07.03.2018, 13:15 Uhr

Die Leiterin Medizin der Bayer Vital GmbH, Konstanze Diefenbach, verteidigt das Magen-Darm-Mittel Iberogast bis aufs Schärfste. (Screenshot: DAZ.online)

Die Leiterin Medizin der Bayer Vital GmbH, Konstanze Diefenbach, verteidigt das Magen-Darm-Mittel Iberogast bis aufs Schärfste. (Screenshot: DAZ.online)


Der Pharmakonzern Bayer kämpft weiter um die Reputation eines seiner wertvollsten Pferde im Stall: Iberogast®. Noch immer geht es um mögliche, schwerwiegende Leberschäden, die schon länger als zehn Jahre im Zusammenhang mit Schöllkraut-haltigen Präparaten diskutiert werden. Die Grünen-Bundestagsfraktion hat das Magen-Darm-Mittel inzwischen zum Politikum gemacht. Nun antwortet die Leiterin Medizin von Bayer Vital in einer Videobotschaft.

Der Konflikt um das Magen-Darm-Mittel Iberogast® des Pharmakonzerns Bayer reißt nicht ab. Nachdem die Grünen-Bundestagsfraktion weitere Fragen an die Bundesregierung bezüglich des Präparates geschickt und eine Diskussion des Themas im Gesundheitsausschuss organisiert hat, wehrt sich nun Bayer. Die Leiterin Medizin der Bayer Vital GmbH, Konstanze Diefenbach, äußert sich in einem etwa vierminütigen Video über die Risiken von Iberogast® und das Stufenplanverfahren für das Bayer-Produkt von 2008.

Die wichtigste Botschaft vorweg: Bayer weigert sich nach wie vor, neue Warnhinweise in die Packungsbeilage von Iberogast aufzunehmen. Zur Erklärung: Vor zehn Jahren hatte es nach beobachteten Leberschäden im Zusammenhang mit der Einnahme von Schöllkraut-haltigen Extrakten ein Stufenplanverfahren gegeben. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hatte damals hochdosierten Schöllkraut-Extrakten die Zulassung entzogen – für niedrigdosierte wurde eine Aufnahme der Leber-Risiken in die Packungsbeilage gefordert. Unter anderem der Hersteller Steigerwald – der später von Bayer übernommen wurde – erhob Widerspruch. Daher wurde der BfArM-Bescheid nicht wirksam. Klage erhob Bayer dann im vergangenen Jahr – eine Entscheidung steht bislang aus.

Da das Thema nun auch in der Politik diskutiert wird und in der Schweiz neue verpflichtende Warnhinweise für Iberogast® eingeführt wurden, muss Bayer sein Präparat zunehmend verteidigen: Schließlich ist Iberogast® eines der am häufigsten verkauften OTC-Produkte im Apothekenmarkt. Diefenbach erklärt in ihrem Video, warum die Einnahme von Iberogast® aus ihrer Sicht völlig unproblematisch ist: „Für Iberogast® ist das Nutzen-Risiko-Verhältnis ganz klar positiv. Die Wirksamkeit von Iberogast® ist in zahlreichen Studien nachgewiesen worden, an unterdessen mehr als 50.000 Patienten und mehr als 79 Millionen Patienten haben Iberogast® seit der Markteinführung eingenommen.“



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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