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Bayer-Präparat
Iberogast-Nebenwirkungen werden zum Thema im Bundestag
Schulz-Asche: Skandalöser Vorgang
Auf die erste Anfrage der Grünen-Abgeordneten hatte das BMG in der vergangenen Woche geantwortet: „Unter der Voraussetzung der Umsetzung der geforderten Texte wird die Wirksamkeits-Risiko-Relation für Iberogast® weiterhin als positiv erachtet.“ Allerdings bestätigte auch das BMG bereits: „Die Entscheidung des BfArM ist derzeit Gegenstand einer gerichtlichen Überprüfung. Deshalb besteht derzeit keine Verpflichtung des pharmazeutischen Unternehmens zur Umsetzung dieser vorn BfArM angeordneten Textänderungen.“ Die Patienten sollten mögliche unerwünschte Arzneimittelreaktionen (UAW) daher genau beobachten.
Die Grünen-Politikerin hatte schon auf diese Antwort mit Unverständnis reagiert: „Es ist skandalös, dass eine Arzneimittelbehörde ausdrücklich von der Einnahme eines Arzneimittels abrät und diese wichtigen Informationen den Betroffenen, also vor allem Schwangeren und Kranken, vorenthalten werden“. Das BfArM sage „klipp und klar“, dass Iberogast® von Schwangeren und Stillenden nicht eingenommen werden soll.
Bayer: Alkaloid-Menge zu gering
Der Pharmakonzern Bayer hat offenbar aufgrund des immer größer werdenden politischen Drucks nun eine Pressemitteilung zu dem Thema veröffentlicht. Darin heißt es unter anderem, dass Iberogast® nur eine sehr geringe Menge an Alkaloiden enthalte. „Iberogast enthält einen Extrakt aus der Pflanze Schöllkraut, für deren Inhaltsstoffe (Alkaloide) bei einer Dosis ab 8 Milligramm Alkaloiden pro Tag vereinzelt Leberschädigungen in der wissenschaftlichen Literatur beschrieben wurden. Iberogast hingegen enthält nur eine sehr geringe Menge von 0,3 Milligramm Gesamtalkaloide in der empfohlenen Tagesdosis.“
Forderungen nach einer Änderung der Packungsbeilage weist der Konzern entschlossen von sich: „Eine Änderung der aktuellen Patienten- und Fachinformationen hinsichtlich der Verwendung von Schöllkraut ist derzeit nicht vorgesehen. Es liegen keine neuen Fakten vor, so dass sich die Sach- bzw. Beurteilungslage von Iberogast nicht verändert hat. Das Nutzen-Risikoprofil von Iberogast bleibt unverändert positiv.“
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