Retax-Quickie zu Retinoiden

Isotretinoin-Rezepte richtig beliefern

Stuttgart - 22.02.2018, 15:30 Uhr

(Grafik: Druckerei Kohlhammer)

(Grafik: Druckerei Kohlhammer)


Retinoid-haltige Arzneimittel wie Isotretinoin, Alitretinoin und Acitretin verordnen Ärzte nicht auf T-Rezepten – obwohl auch diese Arzneimittel teratogen sind. Ein paar Besonderheiten müssen Apotheker bei Rezepten über Retinoide dennoch beachten. Zumindest bei gebärfähigen Frauen. Zählt der Ausstellungstag der Verordnung bei der Belieferung mit? Und muss die Apotheke den maximalen Verordnungszeitraum von 30 Tagen prüfen?

Bei embryotoxischen Arzneimitteln baut der Gesetzgeber gewisse Sicherheitsschranken ein. Manche Wirkstoffe – Lenalidomid, Pomalidomid und Thalidomid – dürfen Ärzte nur auf speziell vorgesehen Formblättern, T-Rezepten, verordnen. Retinoide hingegen verschreibt der Arzt – obwohl die Vitamin-A-Säure-haltigen Arzneimittel ebenfalls teratogen sind – auf normalen rosa Muster-16-Rezepten. Einige Besonderheiten müssen Apotheker aber dennoch bei den Retinoid-Verordnungen beachten.

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Männer sind unproblematisch, zumindest, wenn es um die Verordnung von Retinoid-haltigen Arzneimittel gehört. Hinsichtlich der Verordnung der Vitamin-A-Säure-Derivate gelten für Männer keine speziellen Einschränkungen – und die Apotheke darf das Rezept wie jedes andere rosa Muster-16-Rezept beliefern. Komplizierter geht es bei den Frauen zu – zumindest für diejenigen im gebärfähigen Alter.

Frauen im gebärfähigen Alter mit Retinoid-Rezepten

Bevor der Arzt Retinoid-haltige Arzneimittel für Frauen im gebärfähigen Alter verordnet, muss er eine Schwangerschaft bei der Patientin ausschließen. Auch beim Rezept muss er sich an strenge Vorgaben halten:

  • Die Patientin darf das Retinoid-haltige Arzneimittel für einen maximalen Therapiebedarf von 30 Tagen erhalten.
  • Die Patientin muss das Rezept innerhalb von sieben Tagen in der Apotheke einlösen.

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Celine Müller, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online (cel)
redaktion@daz.online


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