Retax-Quickie

Verordnung einer spezifischen Immuntherapie

Stuttgart - 08.02.2018, 17:25 Uhr

In Deutschland fliegen die ersten Pollen. (Foto: Jürgen Fälchle / stock.adobe.com)

In Deutschland fliegen die ersten Pollen. (Foto: Jürgen Fälchle / stock.adobe.com)


Keine Retaxation, wenn kein Schaden?

Klingt also alles gar nicht so schlimm. Und seit dem neuen Rahmenvertrag vom 1.Juni 2016 lastet die Furcht vor Retaxationen auf dem Apothekerherz auch nicht mehr ganz so schwer. Das Deutsche Apotheken Portal zeichnet leider ein anderes Bild: „Alles was nicht detailliert und juristisch eindeutig mit einem Retaxverbot vereinbart wurde, wird weiterhin retaxiert. Dabei trifft es nach wie vor auch Verordnungen, die weder für die Kasse einen finanziellen, noch für den Versicherten einen medizinisch-pharmazeutischen Nachteil zur Folge hatten.“

Dieser Retax-Fall erreichte das Deutsche Apotheken Portal (DAP) 

Wie oben erwähnt, reicht es leider nicht aus, wenn auf dem Rezept nur „laut Bestellschein“ angegeben wird. Obwohl dieser ausführlich vom Arzt auszufüllen ist und zusammen mit dem Rezept eingereicht wird. Weil im konkreten DAP-Fall auf dem Rezept nur Hyposensibilisierungslösung „laut Anlage“ vermerkt wurde, hat sich die betreffende Krankenkasse dazu entschieden, die Verordnung nicht zu erstatten. Sie sei unvollständig, weil die namentliche Bezeichnung des Fertigarzneimittels fehlte. Für die Apotheke bedeutet das einen Verlust in Höhe von circa 300 Euro.



Diana Moll, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (dm)
redaktion@daz.online


Diesen Artikel teilen:


Das könnte Sie auch interessieren

Ökotest Hyposensibilisierung

Bestnoten für orale Therapieallergene

Ökotest vergibt gute Noten für orale Therapieallergene zur Hyposensibilisierung

Nicht schlechter als eine „Drei“

Identifizierte Zielstruktur am Hauptallergen könnte Ansatz für Impfstoff sein

Impfen gegen Beifuß-Allergie

Vorlagefrist beachten!

Einen Tag zu spät: Nullretax

Hyposensibilisierung: Therapie mit Weitblick gegen Allergien

Pollen? Kein Problem!

Erste Befreiung vom erhöhten Zwangsrabatt

Allergenhersteller Bencard nutzt Ausnahmeregelung

Ist die Vorlage oder die Belieferung des Rezeptes entscheidend?

Abgabefrist als teure Retaxfalle

Verspätung kann in bestimmten Fällen legitim sein

Überschreitung der Abgabefrist

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.