- DAZ.online
- News
- Apotheke
- Verordnung einer ...
Retax-Quickie
Verordnung einer spezifischen Immuntherapie
Der Pollenflug von Hasel und Erle hat bereits begonnen und bald nimmt die Allergie-Saison auch wieder Einzug in die Schaufenster der Apotheken. Doch bevor die Heuschnupfenzeit so richtig beginnt, gehen einige Allergie-Patienten zu einer so genannten Desensibilisierungstherapie beim Allergologen. Im Retax-Quickie dieser Woche stellt sich DAZ.online deshalb die Frage, welche Retaxationen speziell bei Rezepten zu Desensibilisierungslösungen drohen.
Wer seinen Heuschnupfen endgültig „loswerden“ möchte, entscheidet sich für die spezifische Immuntherapie (SIT). Laut Leitlinie dauert eine solche (kausale) Behandlung mindestens drei Jahre.
Mehr zum Thema
Neue Leitlinie bei Heuschnupfen
Nasales Cortison, ohne orales Antihistaminikum
Was also tun, wenn ein Rezept eingereicht wird, auf dem eine Hyposensibilisierungslösung verordnet wurde? Das Deutsche Apotheken Portal stellt für diesen Fall im Internet eine Arbeitshilfe zur Verfügung. Weil Desensibilisierungslösungen individuelle Einzelanfertigungen sind, muss mit jedem Rezept auch ein auf den Patienten abgestimmter Bestellschein eingereicht werden.
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.