Baden-Württemberg

Vor-Ort-Apotheker und Ärzte testen das E-Rezept

Stuttgart - 22.01.2018, 07:00 Uhr

Bei Video-Konsultationen mit dem Unternehmen TeleClinic können auch bald E-Rezepte ausgestellt werden. Durch eine Kooperation mit apotheken.de wandern die Rezepte an die vom Kunden gewünschte Vor-Ort-Apotheke. (Symbolfoto: rh2010 / AdobeStock)

Bei Video-Konsultationen mit dem Unternehmen TeleClinic können auch bald E-Rezepte ausgestellt werden. Durch eine Kooperation mit apotheken.de wandern die Rezepte an die vom Kunden gewünschte Vor-Ort-Apotheke. (Symbolfoto: rh2010 / AdobeStock)


Apotheken können sich im Reservierungssystem registrieren

Die einzige Voraussetzung für Apotheken, um an dem Modellprojekt teilzunehmen, ist die Anbindung an das „Reservierungssystem“ von apotheken.de, für das eine monatliche Gebühr anfällt. In Baden-Württemberg muss zumindest die Apotheke übrigens nicht angesiedelt sein: Die Ausnahmeregelung gilt für alle deutschen Apotheken, stellt Jünger klar.*

Nur die Ärzte müssen Mitglied der baden-württembergischen Ärztekammer sein, damit deren Berufsordnung für sie gilt. An ausländische Versandapotheken können die digitalen Rezepte aus dem Modellversuch nicht geschickt werden – das war eine der Voraussetzungen dafür, dass die Landesapothekerkammer Baden-Württemberg grünes Licht gegeben hat. Auch apotheken.de hat dies zur Bedingung der Teilnahme gemacht, wie Projektleiter Koch betont.

Bisher ist das Modellprojekt nur für Privatversicherte und Selbstzahler zugänglich. Die privaten Krankenversicherungen Barmenia und Debeka sind als offizielle Projektpartner dabei, aber auch jeder andere Privatversicherte kann die Rezepte einreichen, wie TeleClinic erklärt. Ein vergleichbares Projekt für gesetzlich Versicherte steht aber schon in den Startlöchern, ab dem 1. März sollen in den Modellregionen Stuttgart und Tuttlingen auch Kassenärzte aus der Ferne behandeln. Auch bei „Doc Direkt“ sind die Dienstleister TeleClinic und apotheken.de dabei.

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* Hinweis der Redaktion: In einer früheren Version des Artikels hatte Katharina Jünger von TeleClinic behauptet, dass die Patienten nicht in Baden-Württemberg wohnen müssten, um an dem Projekt teilzunehmen. Jünger korrigiert diese Aussage nachträglich, während des Pilotprojektes ist das Versorgungsmodell nur baden-württembergischen Patienten vorbehalten.



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2 Kommentare

Cui bono? (Wem nützt es?)

von Hr.Bödewig am 23.01.2018 um 9:47 Uhr

Die enorme Gefahr besteht, dass die Standortapotheken ungewollt mithelfen Strukturen einzuführen (nach “erfolgreicher“ Testphase – was auch immer als erfolgreich anzusehen ist), die den Versandhändlern nicht nur Munition gegen die Standortapotheke, sondern auch neue Chancen für sich selbst bieten werden. Ein elektronisches Rezept, das nicht persönlich vor Ort in der Apotheke eingelöst wird, bzw. nicht durch Video- oder Telefonkontakt begleitet dem (Vorort-)Stammapotheker übermittelt wird, birgt wohl die Gefahr öffentlich als Analogie zum Internetversand wahrgenommen zu werden. Auch dort erfolgt der Patientenkontakt nur,
wenn er vom Patienten forciert wird bzw. der zuständige Versandapotheker sich einschaltet.
Kommt nun der Patient selbst in die Apotheke, nach hoffentlich korrektem Rezeptversand durch den Arzt, sehe ich keinen Vorteil gegenüber dem bisherigen Verfahren. Man kann den in geradezu messianischer Hoffnung befindlichen Digitalisierungsfanatikern (aus Politik und Versandhandel) zwar zeigen : „Schaut her, digital können wir auch!“, jedoch frage ich mich wie soll dieser Test die Apotheke vor Ort stärken? Wo bleibt der direkte Kontakt mit dem Apotheker, um ggf. arzneimittelbezogene Probleme anzusprechen um mögliche therapierelevante Zusatzempfehlungen zu erhalten. Wieder werden wir nur als Arzneimittel-Distributierender und nicht als Teil einer erfolgreichen Patiententherapie eingebunden und entsprechend dargestellt. Aktuell mögen Apothekerkammern und –Verbände, sowie apotheken.de sich darüber freuen, dass ausländische Versender aus dem Pilotprojekt ausgenommen sind, dies wird selbstredend nicht mehr so sicher sein, wenn sich das Modell durchsetzen sollte. Was ist mit den Patienten, die keinen Wunsch nach einer bestimmten Lieferapotheke äußern? Was ist wenn in- und möglicherweise dann auch ausländische Versandapotheken den PKVen/GKVen oder anderen Beteiligten monetäre Anreize bieten. Da die baden-württembergischen Apotheker nun auf den fahrenden „Digitalisierungzug“ aufgesprungen sind, bleibt zu hoffen, dass die Hoheit über das vom Arzt erstellte Rezept weiter ohne wenn und aber beim Patienten bleibt. Vielleicht kann ja der Patient selbst an einem entsprechend gesicherten Terminal/Online-Plattform, das Rezept zusammen mit seinen Kontaktdaten selbst versenden?

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Digitales Rezept??

von Heiko Barz am 22.01.2018 um 17:02 Uhr

Kompliziertes juristisches Neuland. Da wird sich DOMO aber sofort auf europäischem Klageweg sofort melden.

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