Beratungs-Quickie

Rauchstopp mit einem Nicotin-Inhaler

Stuttgart - 04.01.2018, 14:20 Uhr

 Wie gelingt der Rauchstopp? Nicotinersatz-Präparate aus der Apotheke unterstützen die Zigarettenentwöhnung. (nikkytok / stock.adobe.com)

 Wie gelingt der Rauchstopp? Nicotinersatz-Präparate aus der Apotheke unterstützen die Zigarettenentwöhnung. (nikkytok / stock.adobe.com)


Rauchstopp: Was zahlt die Krankenkasse?

„Zahlt das nicht die Krankenkasse?“, will der Kunde noch wissen. Die Antwort ist hier eindeutig und in § 34 SGB V Abs. 1 A gesetzlich fest verankert: Arzneimittel, die hauptsächlich dazu dienen, die Lebensqualität der Patienten zu erhöhen, schließt die Krankenkasse von der Erstattung aus. Darunter fallen auch Arzneimittel zur Rauchentwöhnung. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) argumentiert: „Da es sich dabei um Arzneimittel handelt, deren Einsatz im Wesentlichen durch die private Lebensführung bedingt ist, ist jeder Verbraucher für deren Finanzierung selbst verantwortlich.“ Somit zahlen Raucher Nicotinersatz-Präparate oder andere Arzneimittel, die ihre Rauchentwöhnung unterstützen sollen, selbst.

Der G-BA listet in der Anlage II der Arzneimittelrichtlinie Präparate, die von der Erstattung ausgeschlossen sind: Nicotin (Niquitin®, Nicopass®, Nicopatch®, Nicorette®, Nicotinell®, Nikofrenon®), Bupropion (Zyban®) und Vareniclin (Champix®).



Celine Müller, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online
redaktion@daz.online


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