Apothekenvergütung

BMWi: Nächste Bundesregierung soll Honorar-Gutachten nutzen

Berlin - 21.12.2017, 17:30 Uhr

Laut BMWi soll das Honorar-Gutachten erst von der nächsten Bundesregierung genutzt werden. (Foto. dpa)

Laut BMWi soll das Honorar-Gutachten erst von der nächsten Bundesregierung genutzt werden. (Foto. dpa)


451.664,50 Euro inkl. Mehrwertsteuer

Immerhin ist der Prozess rund um die Erstellung des Honorar-Gutachtens nunmehr abgeschlossen. Zur Erinnerung: Im März 2016 hatte das SPD-geführte Wirtschaftsministerium den Auftrag erteilt und die Agentur 2HM ins Rennen geschickt. DAZ.online hatte damals ein Interview mit Iris an der Heiden geführt, die das Projekt zusammen mit Frank Meyrahn, dem Mitgründer und Geschäftsführer der 2hm, leitete. An der Heiden ist bei 2HM für den Bereich Sozioökonomische Studien verantwortlich.

Mehr zum Thema

Wirtschaftsministerium erteilt Zuschlag

Forschungsvorhaben zum Apothekenhonorar kann starten

Was die Agentur vom BMWi für die Erstellung der Studie bekommen hat, war bislang nicht bekannt. Eine BMWi-Sprecherin bringt nun aber Licht ins Dunkel: „Gemäß des Vertrages mit der 2hm & Associates GmbH wurde für das Projekt ‚Ermittlung der Erforderlichkeit und des Ausmaßes von Änderungen der in der AMPreisV geregelten Preise‘ ein maximaler Abgeltungsbetrag in Höhe von 451.664,50 Euro inkl. Mehrwertsteuer vereinbart.“



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


Diesen Artikel teilen:


Das könnte Sie auch interessieren

Angebliche Milliarden-„Überfinanzierung“ der Apotheken / BMWi soll nachrechnen lassen

Verwirrspiel um Honorargutachten

Bundeswirtschaftsministerium vergibt Auftrag für Gutachten zur AMPreisV

Der erste Schritt zu mehr Honorar?

Gewerkschaft zum HonorarGutachten

Adexa schreibt an das „liebe 2HM-Team”

Rx-Boni-Verbot, Apothekenhonorar, Versandhandel

Huml: Wirtschaftsministerium blockiert Apotheken-Stärkungsgesetz

DAV WirtschaftsForum Berlin

Die positive Seite des BMWi-Gutachtens

Fachgespräch im Wirtschaftsausschuss

Dittmar: Koalitionstreue vor Honorargutachten

2 Kommentare

Aufschub

von Armin Spychalski am 22.12.2017 um 8:17 Uhr

Noch nie war ich so froh, dass sich die Regierungsbildung endlos lange hinauszögert.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Experten? Profis?

von Tilman La Roche am 21.12.2017 um 23:32 Uhr

Hätte der LAV keine interne Mitteilung rausgeschickt, dann wäre die 7%-ige Beteiligung nie erreicht worden.
Eine professionelle Agentur, die bei fast allen Apotheken wie auch bei mir erst einmal aus dem SPAM-Ordner gerettet werden muss, disqualifiziert sich schon im Vorfeld.
Im Laufe der Befragung wundert man sich, was das Ganze mit unserem Job zu tun hat und warum man sich auf das Unwesentliche konzentriert. Genervt und befremdet gibt man noch ein Kommentar im Freifeld ab.Wobei man das Gefühl nicht los wird mit einer Wand zu sprechen, die Apotheke und unsere Profession gar nicht verstanden hat.
Das Ergebnis ist entsprechend.
Nicht zu Unrecht gibt es unzählige, sehr gute Witze über Unternehmensberater. Sehr wahrscheinlich war in diesem Fall verschärfend nicht das Unternehmen im Vordergrund, sondern die Interessen der Auftraggeber. Mit Sicherheit nicht die Interessen der Patienten.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.