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Apothekenvergütung
BMWi: Nächste Bundesregierung soll Honorar-Gutachten nutzen
451.664,50 Euro inkl. Mehrwertsteuer
Immerhin ist der Prozess rund um die Erstellung des Honorar-Gutachtens nunmehr abgeschlossen. Zur Erinnerung: Im März 2016 hatte das SPD-geführte Wirtschaftsministerium den Auftrag erteilt und die Agentur 2HM ins Rennen geschickt. DAZ.online hatte damals ein Interview mit Iris an der Heiden geführt, die das Projekt zusammen mit Frank Meyrahn, dem Mitgründer und Geschäftsführer der 2hm, leitete. An der Heiden ist bei 2HM für den Bereich Sozioökonomische Studien verantwortlich.
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Was die Agentur vom BMWi für die Erstellung der Studie bekommen hat, war bislang nicht bekannt. Eine BMWi-Sprecherin bringt nun aber Licht ins Dunkel: „Gemäß des Vertrages mit der 2hm & Associates GmbH wurde für das Projekt ‚Ermittlung der Erforderlichkeit und des Ausmaßes von Änderungen der in der AMPreisV geregelten Preise‘ ein maximaler Abgeltungsbetrag in Höhe von 451.664,50 Euro inkl. Mehrwertsteuer vereinbart.“
2 Kommentare
Aufschub
von Armin Spychalski am 22.12.2017 um 8:17 Uhr
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Experten? Profis?
von Tilman La Roche am 21.12.2017 um 23:32 Uhr
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