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Video-Beratung
Fernbehandlungsverbot könnte im Mai 2018 kippen
In Baden-Württemberg hat es die Ärztekammer in besonderen
Fällen schon aufgehoben, nun will wohl die Bundesärztekammer nachziehen:
Medienberichten zufolge soll das Fernbehandlungsverbot auf dem Ärztetag im Mai
aufgehoben werden. Es gäbe dann keine Hürden mehr für Video-Sprechstunden der
Mediziner – auch ohne einen vorherigen persönlichen Patientenkontakt.
In Deutschland sind Fernbehandlungen ohne einen vorher erfolgten persönlichen Kontakt zwischen Patient und Arzt wegen Regelungen im Berufsrecht der Ärzte derzeit nicht erlaubt. Nur in Baden-Württemberg hat die Ärztekammer entsprechende Regelungen gelockert und das Verbot für Modellprojekte aufgehoben. Franz Bartmann, Vorstandsmitglied der Bundesärztekammer, erklärte nun gegenüber der Nachrichtenagentur dpa, dass auch auf Bundesebene bald eine ähnliche Regelung getroffen werden könnte.
Eine Expertengruppe der Kammer aus Ärzten und Juristen hat sich nach seinen Angaben dafür ausgesprochen, Diagnosen über den Bildschirm oder per Telefon künftig zumindest in Ausnahmefällen zu erlauben. Beim nächsten Deutschen Ärztetag im Mai 2018 in Erfurt wollen Ärztevertreter voraussichtlich offiziell darüber entscheiden. „Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird dies auch beschlossen werden“, sagt Bartmann.
Verbraucher-Organisationen unterstützen Video-Beratungen
Zurzeit dürfen Ärzte nur Folgebehandlungen per Videosprechstunde anbieten, wenn sie den Patienten bereits in ihrer Praxis behandelt haben. Sie können etwa schauen, ob eine Wunde gut heilt. „Die Änderungen im Bereich der Fernbehandlung sind wichtig, um Telemedizin in Deutschland zu stärken“, sagt Bartmann. So könnten kompetente Diagnosen aus der Ferne etwa helfen, auf dem Land trotz Ärztemangels eine gute Gesundheitsversorgung sicherzustellen, sagt Gisbert Voigt vom Vorstand der niedersächsischen Ärztekammer. In Pilotprojekten etwa in Nordrhein-Westfalen und in Berlin hatten Pfleger aus Altenheimen den Hausarzt per Videoschalte zu den Bewohnern geholt. „So haben Ärzte und Patienten seltener lange Anfahrtswege und Wartezeiten. Das ist auch in der Stadt praktisch“, sagt Voigt. Auch Hausärzte zogen in Pilotversuchen schon per Videoschalte Spezialisten zurate.
Gesundheitsexperten der Verbraucherzentrale unterstützen den Vorstoß der Ärzte. „In Ländern wie der Schweiz und Großbritannien gehört Telemedizin bereits zur Regelversorgung“, sagt Referentin Susanne Mauersberg. „Sie ist für bestimmte Medizinfelder gleich gut wie ein direkter Kontakt zwischen Arzt und Patient.“ Mauersberg glaubt: „Videosprechstunden werden in Zukunft ein ganz normaler Bestandteil der Versorgung sein.“ Für knapp jeden zweiten Deutschen wäre es kein Problem, mit einem Arzt am Bildschirm zu sprechen, fand die Bertelsmann Stiftung 2015 heraus. Bei anderen Befragungen war die Zustimmung der Patienten allerdings niedriger.
Wie geht es mit den Online-Rezepten weiter?
Sollten Video-Beratungen in Deutschland zum Standard werden, wird sich auch die Frage nach den Online-Rezepten erneut stellen. Der Gesetzgeber hatte solche Online-Rezepte erst kürzlich verboten. Aufgrund einer Neuregelung dürfen Apotheker demnach keine Rezepte mehr beliefern, bei denen kein direkter Kontakt zwischen Arzt und Apotheker vorausgegangen ist. Einige Tausend Deutsche nutzen solche Beratungs- und Online-Rezept-Dienste mit Ärzten im Ausland, etwa mit der Online-Praxis DrEd in Großbritannien. Patienten füllen zunächst Fragebögen zu ihrem Zustand und zu ihren Lebensgewohnheiten aus, kommunizieren dann mit dem Arzt per Chat, Telefon oder Videokonferenz.
Der Mediziner schickt das Rezept an eine Versandapotheke, die das Medikament nach Hause liefert. Die Kosten für die Online-Konsultation müssen Patienten selbst bezahlen. Nur einige private Kassen übernehmen sie. Die Verbraucherschutzzentrale findet solche Angebot generell gut, sagt Susanne Mauersberg. Sie würde es auch unterstützen, wenn die gesetzlichen Krankenkassen solche Sprechstunden bezahlen und es solche Online-Praxen auch in Deutschland geben würde.
In Deutschland bieten erst einige Hundert der knapp 379.000 zugelassenen Ärzte Videosprechstunden an, wie es von den zertifizierten Anbietern von entsprechender Software heißt. Der Hauptgrund dafür liegt aus Sicht der Ärztekammern bei den Krankenkassen, die zu wenig für Videosprechstunden bezahlen würden. Für eine Software, die Mediziner sicher mit Patienten sprechen lässt, müssen diese 30 bis 70 Euro pro Monat bezahlen. Gleichzeitig dürfen sie höchstens 800 Euro pro Jahr abrechnen und auch nur für vergleichsweise günstige Folgebehandlungen.
2 Kommentare
Fernbehandlung
von Uwe Hüsgen am 18.12.2017 um 20:43 Uhr
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digitale Welt verschlechtert alles.
von Karl Friedrich Müller am 18.12.2017 um 10:45 Uhr
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