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Apothekenvergütung
Warum die Gutachter vergütete Botendienste fordern
Das Gutachten der Agentur 2HM zur Arzneimittelpreisverordnung wühlt derzeit die Apothekenwelt auf. Die Autoren schlagen bei der Honorierung massive Umstrukturierungen vor. Auch den Botendienst haben sie sich vorgenommen – hier lautet ihre Empfehlung: Diese sollten künftig vergütet werden, wenn dies zur Sicherstellung der Versorgung angemessen ist.
Das von der Agentur 2HM im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) erstellte Gutachten zum Änderungsbedarf der in der Arzneimittelpreisverordnung geregelten Preise hat es in sich. Die derzeit kursierende Version vom 19. November, die weiterhin nicht vom BMWi abgenommen und somit mit Vorsicht zu genießen ist, enthält zahlreiche Berechnungen und Rückschlüsse. Unter anderem den, dass der Versandhandel mit Arzneimitteln aus dem EU-Ausland nicht der Grund ist, dass es vielen Apotheken in Deutschland wirtschaftlich schlecht geht. Daher sehen die Gutachter auch keinen Anlass, den Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitten zu verbieten.
Vielmehr trage er zur flächendeckenden Versorgung bei: „Über Versandapotheken ist es möglich, Arzneimittel auch bei stark eingeschränkter Mobilität zuhause zu erhalten“, konstatieren die Studienautoren. Daneben seien aber auch die Botendienste der Vor-Ort-Apotheken effizient, um die Bevölkerung in der Fläche zu versorgen.
Vergleich zum Noctu-Feld
Daher schlagen die Gutachter vor, im Rahmen einer Reform der Arzneimittelpreisverordnung auch eine Vergütung von Botendiensten vorzusehen. Im Kapitel „Alternative Berechnungswege und Reformansätze AMPreisVO“ stellen sie fest, dass Botendienste derzeit eine unternehmerische und heilberufliche Entscheidung der Apotheken sind. Und weiter: „Es ist aus Sicht der Autoren sinnvoll, Botendienste separat zu vergüten, wenn diese für die Sicherstellung der Versorgung angemessen sind. Dies wäre vergleichbar zu dem ‚Noctu‘ Feld auf dem Rezept ein Botendienst-Feld, das durch den Arzt bei Notwendigkeit angekreuzt wird und der Botendienst über eine Pauschale von der Krankenkasse erstattet wird.“
Wie hoch könnte eine Botendienst-Pauschale sein?
Wie hoch diese Pauschale sein sollte, lassen die Gutachter jedoch offen. Unklar ist auch, wie häufig, solche „notwendigen Botendienste“ überhaupt sind und welche Kosten den Apotheken hierdurch entstehen. Zwar würden laut ABDA täglich 250.000 Botendienste durch die Apotheken geleistet. „Diese Zahl kann jedoch, abgesehen von der nicht hinreichend beschriebenen Erhebungsmethode, keine Grundlage für eine am Rezept orientierten Botendienst sein, da hier auch die Botendienste enthalten sind, die aus unternehmerischen Gründen der Kundenbindung geleistet werden“, stellen die Gutachter hierzu fest.
Botendienste schneller als Versandapotheken
Im vorliegenden Gutachten, so die Autoren, seien die Kosten für Botendienste anteilig im absoluten Festzuschlag für Fertigarzneimittel vorgesehen. Sie würden so jedoch nicht explizit den rezeptpflichtigen Arzneimitteln zugeordnet, räumen sie in ihrer Alternativ-Empfehlung ein. Durch die Verordnung durch den Arzt wäre dies aber gegeben und der Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung dienlich, da in ländlichen Regionen von einem verstärkten Bedarf an Botendiensten auszugehen ist. „Botendienste können die Bevölkerung in dringlichen Fällen schneller versorgen als Versandapotheken“, so die Gutachter.
Wolle man eine Botendienstpauschale berechnen, so müsse man
die Kosten für Zeitaufwand und Transport kalkulieren – und dann in der Arzneimittelpreisverordnung
als separaten Preisbestandteil verankern. Der dabei entstehende Kostenbaustein sei
dann wiederum aus der Berechnung des absoluten Festzuschlags herauszunehmen.
6 Kommentare
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von Andreas Grünebaum am 15.12.2017 um 18:12 Uhr
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Keinerlei praktische Kompetenz der Agentur
von Ratatosk am 14.12.2017 um 18:45 Uhr
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Wenn es so kommt...
von Helge Killinger am 14.12.2017 um 15:57 Uhr
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AW: Pauschale
von Bernd Küsgens am 14.12.2017 um 18:42 Uhr
AW: Buch mit sieben Siegel?
von Andreas Grünebaum am 15.12.2017 um 18:15 Uhr
Warum ?
von Christian Giese am 14.12.2017 um 15:12 Uhr
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