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Arzneimittelinformationen
Wie könnte das neue Arztinformationssystem aussehen?
Mischpreise versus indikationsspezifische Preise
Nach Haas' Vorstellung sollte das neue Modul in der Software nur ein einziges obligatorisches Fenster haben, in dem in Kürze die G-BA-Beschlüsse, das Anwendungsgebiet und die Teilindikationen beschrieben sind. Zugleich soll dem Arzt aber fakultativ möglich sein, tiefer in die Materie einzusteigen. So soll er etwa über einen weiteren Klick nachlesen können, worauf der gegebenenfalls festgestellte Zusatznutzen genau fußt und welche wirtschaftlichen Alternativen es gibt. Schließlich soll es noch einen Abgleich mit den in der Software hinterlegten Patientendaten geben. Und zu guter Letzt müsste auch an die Kasse eine Info zur Verordnung fließen – allerdings ohne direkten Patientenbezug, wie Haas verspricht. So wollen die Kassen künftig mehr Aufschluss haben, wie indiktionsspezifisch die AMNOG-Arzneien eingesetzt werden. Eine „Ampel“ sieht dieses System nicht vor.
Haas machte auch deutlich, dass so einige Sorgen der Hersteller angekommen sind. Gedanken machen müsse man sich etwa für den Fall, dass ein neues Arzneimittel für die frühe Nutzenbewertung mit einem anderen AMNOG-Arzneimittel verglichen wird, welches einen „erheblichen“ Zusatznutzen gegenüber seiner Vergleichstherapie aufgezeigt hatte. Könne nun das neuere Mittel „keinen Zusatznutzen“ gegenüber diesem anderen AMNOG-Mittel belegen und würde nur diese Information in der Arztsoftware erscheinen, so wäre dies „ungerecht“.
Skeptische Ärzte
Dr. Jörg Berling, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen, ist dennoch skeptisch. Er kann sich nicht vorstellen, dass das System so mühelos für die Ärzte sein wird, wie Haas es schildert. Schon jetzt müssten Ärzte an so vielen Stellen ihre Klicks setzen – zusätzliche Anforderungen sind daher kaum erwünscht. Zudem bestehe die Furcht, von den Kassen gesteuert zu werden. Haas trat den Befürchtungen entgegen: Wenn es solche Ängste gebe, bestehe die Möglichkeit, das System schrittweise einzuführen. Zudem handele es sich nur um ein obligatorisches Chart – und Haas, die selbst 25 Jahre als Ärztin tätig war – hat keine Bedenken, dass dies zu bewältigen ist.
Abseits des AIS sieht Haas aber auch an anderen Stellen Bedarf zur Weiterentwicklung des AMNOG. So erwartet sie in der nächsten Legislaturperiode unter anderem eine Auseinandersetzung mit der Frage, ob es künftig indikationsspezifische statt Mischpreise geben könnte. Bislang wird nach erfolgter früher Nutzenbewertung eines Arzneimittels nur ein Preis als Erstattungsbetrag vereinbart. Dabei ist gleichgültig, ob der Arzt es tatsächlich in einer Indikation beziehungsweise Patientengruppe einsetzt, für die ein Zusatznutzen belegt ist – oder nicht. Diesen Ansatz hat kürzlich allerdings das Landessozialgericht Berlin Brandenburg infrage gestellt. Und auch für Haas hat es seinen Charme, gleich zu indikationsspezifischen Preisen zu kommen. Das könnte aus ihrer Sicht eine evidenzbasierte Arzneimittelvergütung unterstützen.
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