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Das komplette Honorargutachten
45.000 Euro weniger pro Apotheke
Hochpreiser zählen ebenso wie Bonbons
Erstens sind Apotheken keine Wohlfahrtsorganisationen. Vielmehr haben die Apotheker bisher ihre gesicherte Vergütung als Gegenleistung für einen ganzheitlichen Versorgungsauftrag gesehen. Dass der bisherige Festzuschlag auch Kosten für Leistungen deckt, die nicht unmittelbar mit der Arzneimittelabgabe verbunden sind, ist daher eine Bestätigung für das bisherige System und sollte nicht verwundern. Doch die Gutachter sehen das offenbar ganz anders.
Zweitens haben die Apotheken den gesetzlichen Auftrag zur Versorgung mit Arzneimitteln, zu denen auch OTC-Arzneimittel gehören. Die Gutachter stützen ihr Studienkonzept jedoch wesentlich darauf, dass der Arbeitsaufwand für die Abgabe eines Rx-Arzneimittels, eines OTC-Arzneimittels und eines Freiwahlartikels ungefähr gleich groß ist. Daraus folgern sie, dass diese Produkte in einer Kostenrechnung auch gleich betrachtet werden sollen. Eine Packung Sovaldi für mehr als 10.000 Euro zählt also genauso wie eine Tüte Bonbons. Da der OTC- und Freiwahlbereich jedoch viele niedrigpreisige Packungen umfasst, wird damit der größere Teil der zu verteilenden Kosten den selbstzahlenden OTC-Kunden zugeordnet. Die Gutachter argumentieren, mit dem Ausschluss der Erstattungsfähigkeit für OTC-Arzneimittel seien die Krankenkassen auch nicht für die Finanzierung der Versorgungsinfrastruktur für OTC-Arzneimittel zuständig. Dabei wird wieder übersehen, dass der Versorgungsauftrag ganzheitlich und unteilbar ist und eine nur zu 40 Prozent ausgestattete Apotheke die Rx-Versorgung nicht leisten könnte.
Kostenverteilung über Rx-Packungen
Diese konzeptionellen Probleme gilt es beim Nachvollziehen der Studie stets zu bedenken. Doch wie sind die Gutachter vorgegangen? Die Gutachter konstatieren, dass fast die Hälfte der bestehenden Apotheken-Unternehmen wirtschaftlich bedroht sind und wahrscheinlich mittelfristig schließen werden. Doch diese Erkenntnis interessiert für die weiteren Berechnungen nicht. Stattdessen geht die Betrachtung von den Gesamtkosten der Apotheken gemäß dem Statistischen Bundesamt aus. Die Kosten für Rezepturen, Notdienste und BtM werden anhand der Apothekenbefragung vom Frühjahr ermittelt und von den Gesamtkosten abgezogen. Außerdem werden gesonderte Berechnungen zu den Kosten für die Warenbewirtschaftung und Abrechnung durchgeführt, um daraus den prozentualen Aufschlag für die AMPreisV zu errechnen. Die verbleibenden Kosten werden dann auf alle abgegebenen Einheiten (Packungen oder Rezepturen) verteilt, um den Festzuschlag pro Einheit zu ermitteln. Dabei kommt das oben beschriebene Verteilungsproblem zum Tragen. Da nur 40,5 Prozent aller abgegebenen Einheiten verschreibungspflichtig sind, wird der größte Teil der Kostenpositionen auch nur zu 40,5 Prozent berücksichtigt. Dies betrifft die Gemeinkosten für Räume, Möbel, Geräte, Fahrzeuge, Energie und diejenigen Personalkosten, die nicht einer speziellen Aufgabe wie Notdienst, Rezeptur, BtM-Abgabe oder Rezeptabrechnung zugeordnet werden können.
47 Kommentare
Entlastung der GKV durch OTC und Freiwahl
von Alexander Murr am 11.12.2017 um 8:38 Uhr
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AW: re Entlastung der GKV durch OTC und
von Alexander Murr am 11.12.2017 um 8:40 Uhr
Was wurde
von Peter Lahr am 09.12.2017 um 11:48 Uhr
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AW: Was wurde nicht gemacht
von Reinhard Rodiger am 09.12.2017 um 13:16 Uhr
AW: Was wurde nicht gemacht
von Reinhard Rodiger am 09.12.2017 um 13:19 Uhr
Antworten und Erläuterungen
von Dr. Thomas Müller-Bohn am 09.12.2017 um 10:38 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 3 Antworten
AW: Re Antworten und Erläuterungen
von Alexander Murr am 09.12.2017 um 11:08 Uhr
AW: Antworten und Erläuterungen
von Peter Lahr am 09.12.2017 um 12:17 Uhr
AW: Antworten und Erläuterungen
von Peter Lahr am 09.12.2017 um 13:30 Uhr
Frage?
von Alexander Murr am 09.12.2017 um 9:40 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Unternehmerlohn ? Liebhaberei ? Gewinn ?
von Michael Wiench am 09.12.2017 um 9:07 Uhr
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eine Entschuldigung
von Karl Friedrich Müller am 09.12.2017 um 8:13 Uhr
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Noch was
von Karl Friedrich Müller am 09.12.2017 um 7:46 Uhr
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Manipulation
von Karl Friedrich Müller am 09.12.2017 um 7:27 Uhr
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Unklarheiten
von Reinhard Rodiger am 08.12.2017 um 23:14 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 2 Antworten
AW: Unklarheiten
von Hermann Eiken am 09.12.2017 um 2:52 Uhr
AW: Unklarheiten beseitigen
von Reinhard Rodiger am 09.12.2017 um 9:08 Uhr
45 000 ?
von Christian Giese am 08.12.2017 um 22:30 Uhr
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Vorschlag zur Güte :
von gabriela aures am 08.12.2017 um 21:21 Uhr
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ABDA-Gutachten
von gabriela aures am 08.12.2017 um 21:06 Uhr
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AW: ABDA-Gutachten
von Dr. Christian Meisen am 09.12.2017 um 15:19 Uhr
Mehrwert
von Thomas Kerlag am 08.12.2017 um 20:39 Uhr
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Das ist doch Alles gar nicht so schlecht, als erster Aufschlag
von Wolfgang Müller am 08.12.2017 um 20:01 Uhr
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AW: so einfach ist es leider nicht
von Dr. Thomas Müller-Bohn am 08.12.2017 um 20:51 Uhr
AW: Das ist doch Alles gar nicht so schlecht
von gabriela aures am 08.12.2017 um 21:34 Uhr
Millionen oder Milliarden
von Th. Beck am 08.12.2017 um 19:55 Uhr
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AW: Millionen oder Milliarden
von Benjamin Rohrer am 08.12.2017 um 20:14 Uhr
45.000 Euro weniger pro Apotheke?
von Andreas Grünebaum am 08.12.2017 um 19:47 Uhr
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Hmm
von Peter Lahr am 08.12.2017 um 19:31 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 4 Antworten
AW: Hmm
von Malte A. am 11.12.2017 um 18:09 Uhr
AW: Hmm
von Malte A. am 11.12.2017 um 22:31 Uhr
AW: Hmm Tach Malte
von Peter Lahr am 12.12.2017 um 10:20 Uhr
AW: Hmm
von Malte A. am 13.12.2017 um 20:22 Uhr
Ruft mich an,
von Christiane Patzelt am 08.12.2017 um 19:00 Uhr
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Ein Lichtblick am Himmel
von Andreas Grünebaum am 08.12.2017 um 18:47 Uhr
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45 TE weniger
von Dr.Diefenbach am 08.12.2017 um 18:25 Uhr
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Vorlage
von Reinhard Rodiger am 08.12.2017 um 18:15 Uhr
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AW: Vorlage
von Anita Peter am 08.12.2017 um 18:21 Uhr
AW: Vorlage versenkt
von Reinhard Rodiger am 08.12.2017 um 18:56 Uhr
OK
von Peter Lahr am 08.12.2017 um 18:01 Uhr
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nicht der Durchschnitt
von Barbara Buschow am 08.12.2017 um 17:50 Uhr
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AW: was sind schon 190.000 Euro unter Freunden?
von Andreas Grünebaum am 08.12.2017 um 18:41 Uhr
AW: @Grünebaum - Missverständnis?
von Barbara Buschow am 08.12.2017 um 18:56 Uhr
AW: @Kollegin Buschow
von Andreas Grünebaum am 08.12.2017 um 19:42 Uhr
von wem?
von Christian Giese am 08.12.2017 um 17:27 Uhr
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AW: von wem
von Carsten Simons am 08.12.2017 um 17:48 Uhr
Respekt!
von Anita Peter am 08.12.2017 um 17:22 Uhr
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