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Das komplette Honorargutachten
45.000 Euro weniger pro Apotheke
Viel wurde spekuliert über die Vorab-Version des Honorar-Gutachtens, schließlich lag bislang nur eine Zusammenfassung vor. DAZ.online hat nun das komplette 180-seitige Papier analysiert: Die
Verfasser gehen davon aus, dass jede Apotheke
durchschnittlich 45.000 Euro weniger für Rx-Arzneimittel erhält, wenn ihre
Vorschläge umgesetzt werden. Lesen Sie, wie diese Rechnung zustande kommt.
Das Gutachten zur Apothekenhonorierung im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums bewegt die Apotheker. Wie kommen die Gutachter dazu, dass die Apotheken angeblich bisher viel zu hoch honoriert worden seien? DAZ.online liegt nun das Gutachten mit dem Rechenweg vor. Wie die bisher kursierende Zusammenfassung entspricht sie dem Stand vom 13. November. Es ist daher zu erwarten, dass Ministerien, das Statistische Bundesamt oder die Gutachter selbst noch Änderungen vornehmen. Doch hier soll vorgestellt werden, wie die Gutachter bisher gerechnet haben und wo wesentliche Probleme dieser Rechnung liegen.
Konsequenzen der Vorschläge
Die von den Gutachtern empfohlenen Änderungen der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) wurden bereits beschrieben. Als Konsequenzen daraus haben die Gutachter selbst ermittelt, dass GKV und PKV zusammen jährlich 1896 Millionen Euro weniger für den Festzuschlag und 560 Millionen Euro mehr für den prozentualen Aufschlag aufwenden müssten. Hinzu kämen Honorarerhöhungen um 83 Millionen Euro für den Notdienst, 152 Millionen Euro für BtM und 210 Millionen Euro für Standardrezepturen. Das ergäbe zusammen 892 Millionen Euro weniger für die Apotheken oder etwa 45.000 Euro pro Apotheke.
Außerdem sollten die Zahlungen für Parenteralia-Rezepturen um 233 Millionen Euro sinken. Damit hätte jede Zyto-Apotheke 777.000 Euro weniger Erlös. Insgesamt würden GKV und PKV damit 1125 Millionen Euro weniger an die Apotheken zahlen. Die Gutachter erklären dazu: „Die Berechnungen zeigen, dass die Apotheken durch die aktuell gültigen Preisregelungen nicht wie häufig betont, Gemeinwohlpflichten mehr oder weniger ehrenamtlich erbringen, sondern dass die Festzuschläge für Fertigarzneimittel in der Vergangenheit derart hoch kalkuliert worden sind, dass sie die Gemeinwohlpflichten beinhalten und darüber hinaus Bereiche der OTC-Abgabe und der Freiwahl subventionieren.“ Dieser Satz offenbart zwei wesentliche Probleme im Konzept der Studie.
Hochpreiser zählen ebenso wie Bonbons
Erstens sind Apotheken keine Wohlfahrtsorganisationen. Vielmehr haben die Apotheker bisher ihre gesicherte Vergütung als Gegenleistung für einen ganzheitlichen Versorgungsauftrag gesehen. Dass der bisherige Festzuschlag auch Kosten für Leistungen deckt, die nicht unmittelbar mit der Arzneimittelabgabe verbunden sind, ist daher eine Bestätigung für das bisherige System und sollte nicht verwundern. Doch die Gutachter sehen das offenbar ganz anders.
Zweitens haben die Apotheken den gesetzlichen Auftrag zur Versorgung mit Arzneimitteln, zu denen auch OTC-Arzneimittel gehören. Die Gutachter stützen ihr Studienkonzept jedoch wesentlich darauf, dass der Arbeitsaufwand für die Abgabe eines Rx-Arzneimittels, eines OTC-Arzneimittels und eines Freiwahlartikels ungefähr gleich groß ist. Daraus folgern sie, dass diese Produkte in einer Kostenrechnung auch gleich betrachtet werden sollen. Eine Packung Sovaldi für mehr als 10.000 Euro zählt also genauso wie eine Tüte Bonbons. Da der OTC- und Freiwahlbereich jedoch viele niedrigpreisige Packungen umfasst, wird damit der größere Teil der zu verteilenden Kosten den selbstzahlenden OTC-Kunden zugeordnet. Die Gutachter argumentieren, mit dem Ausschluss der Erstattungsfähigkeit für OTC-Arzneimittel seien die Krankenkassen auch nicht für die Finanzierung der Versorgungsinfrastruktur für OTC-Arzneimittel zuständig. Dabei wird wieder übersehen, dass der Versorgungsauftrag ganzheitlich und unteilbar ist und eine nur zu 40 Prozent ausgestattete Apotheke die Rx-Versorgung nicht leisten könnte.
Kostenverteilung über Rx-Packungen
Diese konzeptionellen Probleme gilt es beim Nachvollziehen der Studie stets zu bedenken. Doch wie sind die Gutachter vorgegangen? Die Gutachter konstatieren, dass fast die Hälfte der bestehenden Apotheken-Unternehmen wirtschaftlich bedroht sind und wahrscheinlich mittelfristig schließen werden. Doch diese Erkenntnis interessiert für die weiteren Berechnungen nicht. Stattdessen geht die Betrachtung von den Gesamtkosten der Apotheken gemäß dem Statistischen Bundesamt aus. Die Kosten für Rezepturen, Notdienste und BtM werden anhand der Apothekenbefragung vom Frühjahr ermittelt und von den Gesamtkosten abgezogen. Außerdem werden gesonderte Berechnungen zu den Kosten für die Warenbewirtschaftung und Abrechnung durchgeführt, um daraus den prozentualen Aufschlag für die AMPreisV zu errechnen. Die verbleibenden Kosten werden dann auf alle abgegebenen Einheiten (Packungen oder Rezepturen) verteilt, um den Festzuschlag pro Einheit zu ermitteln. Dabei kommt das oben beschriebene Verteilungsproblem zum Tragen. Da nur 40,5 Prozent aller abgegebenen Einheiten verschreibungspflichtig sind, wird der größte Teil der Kostenpositionen auch nur zu 40,5 Prozent berücksichtigt. Dies betrifft die Gemeinkosten für Räume, Möbel, Geräte, Fahrzeuge, Energie und diejenigen Personalkosten, die nicht einer speziellen Aufgabe wie Notdienst, Rezeptur, BtM-Abgabe oder Rezeptabrechnung zugeordnet werden können.
Gesamtkosten der Apotheken: 12,2 Milliarden Euro
Insgesamt gehen die Gutachter für 2018 (aufgrund von Hochrechnungen) von Gesamtkosten aller Apotheken von 12.227 Millionen Euro aus, in denen ein Unternehmerlohn enthalten ist. Nach Abzug der Kosten für Notdienst, Rezepturen und BtM verbleiben 11.072 Millionen Euro. Doch davon setzen die Gutachter nur 4.788 Millionen Euro als Kosten an, die durch Rx-Arzneimittel zu decken sind. Daraus errechnen sie einen Festzuschlag von 5,80 Euro pro Packung (von dem der Kassenabschlag abzuziehen ist) und einen prozentualen Aufschlag von 4,8 Prozent. Insgesamt würden die Apotheken gemäß den Vorschlägen der Gutachter mit 5615 Millionen Euro honoriert, nach der bisherigen AMPreisV dagegen mit 6741 Millionen Euro.
Problematische Durchschnitte
Der Kassenabschlag geht im Gutachten als Gesamtbetrag in eine Durchschnittsbetrachtung ein. Es geht also nicht darum, dass die GKV ein auskömmliches Honorar zahlt, sondern in der Mischung von GKV und PKV sollen die angesetzten Kosten gedeckt werden. Auch bei den meisten anderen Rechnungen werden Durchschnitte betrachtet.
Besondere Versorgungserfordernisse werden daher nicht abgebildet, sofern sie über die speziell honorierten Leistungen gemäß AMPreisV hinausgehen. Doch möglicherweise wird dies alles in einer späteren Version des Gutachtens noch geändert. Weitere Einblicke in die bisher bekannte Version des Gutachtens finden Sie in der nächsten DAZ.
47 Kommentare
Entlastung der GKV durch OTC und Freiwahl
von Alexander Murr am 11.12.2017 um 8:38 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: re Entlastung der GKV durch OTC und
von Alexander Murr am 11.12.2017 um 8:40 Uhr
Was wurde
von Peter Lahr am 09.12.2017 um 11:48 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 2 Antworten
AW: Was wurde nicht gemacht
von Reinhard Rodiger am 09.12.2017 um 13:16 Uhr
AW: Was wurde nicht gemacht
von Reinhard Rodiger am 09.12.2017 um 13:19 Uhr
Antworten und Erläuterungen
von Dr. Thomas Müller-Bohn am 09.12.2017 um 10:38 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 3 Antworten
AW: Re Antworten und Erläuterungen
von Alexander Murr am 09.12.2017 um 11:08 Uhr
AW: Antworten und Erläuterungen
von Peter Lahr am 09.12.2017 um 12:17 Uhr
AW: Antworten und Erläuterungen
von Peter Lahr am 09.12.2017 um 13:30 Uhr
Frage?
von Alexander Murr am 09.12.2017 um 9:40 Uhr
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Unternehmerlohn ? Liebhaberei ? Gewinn ?
von Michael Wiench am 09.12.2017 um 9:07 Uhr
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eine Entschuldigung
von Karl Friedrich Müller am 09.12.2017 um 8:13 Uhr
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Noch was
von Karl Friedrich Müller am 09.12.2017 um 7:46 Uhr
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Manipulation
von Karl Friedrich Müller am 09.12.2017 um 7:27 Uhr
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Unklarheiten
von Reinhard Rodiger am 08.12.2017 um 23:14 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 2 Antworten
AW: Unklarheiten
von Hermann Eiken am 09.12.2017 um 2:52 Uhr
AW: Unklarheiten beseitigen
von Reinhard Rodiger am 09.12.2017 um 9:08 Uhr
45 000 ?
von Christian Giese am 08.12.2017 um 22:30 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Vorschlag zur Güte :
von gabriela aures am 08.12.2017 um 21:21 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
ABDA-Gutachten
von gabriela aures am 08.12.2017 um 21:06 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: ABDA-Gutachten
von Dr. Christian Meisen am 09.12.2017 um 15:19 Uhr
Mehrwert
von Thomas Kerlag am 08.12.2017 um 20:39 Uhr
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Das ist doch Alles gar nicht so schlecht, als erster Aufschlag
von Wolfgang Müller am 08.12.2017 um 20:01 Uhr
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AW: so einfach ist es leider nicht
von Dr. Thomas Müller-Bohn am 08.12.2017 um 20:51 Uhr
AW: Das ist doch Alles gar nicht so schlecht
von gabriela aures am 08.12.2017 um 21:34 Uhr
Millionen oder Milliarden
von Th. Beck am 08.12.2017 um 19:55 Uhr
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AW: Millionen oder Milliarden
von Benjamin Rohrer am 08.12.2017 um 20:14 Uhr
45.000 Euro weniger pro Apotheke?
von Andreas Grünebaum am 08.12.2017 um 19:47 Uhr
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Hmm
von Peter Lahr am 08.12.2017 um 19:31 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 4 Antworten
AW: Hmm
von Malte A. am 11.12.2017 um 18:09 Uhr
AW: Hmm
von Malte A. am 11.12.2017 um 22:31 Uhr
AW: Hmm Tach Malte
von Peter Lahr am 12.12.2017 um 10:20 Uhr
AW: Hmm
von Malte A. am 13.12.2017 um 20:22 Uhr
Ruft mich an,
von Christiane Patzelt am 08.12.2017 um 19:00 Uhr
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Ein Lichtblick am Himmel
von Andreas Grünebaum am 08.12.2017 um 18:47 Uhr
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45 TE weniger
von Dr.Diefenbach am 08.12.2017 um 18:25 Uhr
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Vorlage
von Reinhard Rodiger am 08.12.2017 um 18:15 Uhr
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AW: Vorlage
von Anita Peter am 08.12.2017 um 18:21 Uhr
AW: Vorlage versenkt
von Reinhard Rodiger am 08.12.2017 um 18:56 Uhr
OK
von Peter Lahr am 08.12.2017 um 18:01 Uhr
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nicht der Durchschnitt
von Barbara Buschow am 08.12.2017 um 17:50 Uhr
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AW: was sind schon 190.000 Euro unter Freunden?
von Andreas Grünebaum am 08.12.2017 um 18:41 Uhr
AW: @Grünebaum - Missverständnis?
von Barbara Buschow am 08.12.2017 um 18:56 Uhr
AW: @Kollegin Buschow
von Andreas Grünebaum am 08.12.2017 um 19:42 Uhr
von wem?
von Christian Giese am 08.12.2017 um 17:27 Uhr
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AW: von wem
von Carsten Simons am 08.12.2017 um 17:48 Uhr
Respekt!
von Anita Peter am 08.12.2017 um 17:22 Uhr
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