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Am heutigen Donnerstag hat sich das Landgericht Mosbach eneut mit dem längst geschlossenen Arzneimittelabgabe-Automaten von DocMorris in Hüffenhardt befasst. Denn nach diversen Eilverfahren, die die endgültige Schließung angeordnet hatten, will der Landesapothekerverband Baden-Württemberg den Fall nun im Hauptsacheverfahren klären lassen. Nach der heutigen mündlichen Verhandlung hat das Gericht ein Urteil für den 21. Dezember angekündigt.
In den vergangenen Monaten war es still geworden um den Fall Hüffenhardt. Seit Juni ist die Videoberatung in Kombination mit einem Arzneimittelabgabeautomaten, den die niederländische Versandapotheke DocMorris im April eröffnet hatte, gänzlich geschlossen. Zuvor hatte schon das Regierungspräsidium die Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel untersagt. Das Landgericht Mosbach verbat sodann in mehreren einstweiligen Verfügungen auch die OTC-Abgabe.
Vor das Landgericht Mosbach war unter anderem der Landesapothekerverband Baden-Württemberg (LAV) gezogen. Nach dem erfolgreichen Eilverfahren will er sich nun auch im Hauptsacheverfahren Gewissheit verschaffen, dass das Vorgehen von DocMorris so nicht zulässig ist. Bei der heutigen mündlichen Verhandlung trafen die Parteien auf die gleiche Richterin, die auch schon sämtliche Eilverfahren entschieden hat. Die Verhandlung dauerte Teilnehmern zufolge lediglich 15 Minuten.
Kann es Versand sein, wenn der Kunde zur Ware kommt?
Laut Frank Eickmann, Presssprecher des LAV, hat die Richterin erklärt, dass es nach Auswertung der Schriftsätze auf eine Frage hinauslaufe: Ist das, was DocMorris in Hüffenhardt als neues Geschäftsmodell sah, Versandhandel oder nicht? DocMorris sagt, ja, es ist Versand und verweist auf Firmen wie Lieferando, die auch nur regional begrenzt ausliefern.
Der Rechtsanwalt des LAV, Dr. Timo Kieser, hielt allerdings
dagegen: Das Wesen des Versands liege schließlich darin, dass dem Kunden etwas
geliefert wird. Im Fall der Videoberatung in Hüffenhardt komme jedoch der Kunde
zum Arzneimittel. Die Arzneimittel seien bereits da und müssten nicht erst
geliefert werden.
„Es gab heute keine wesentlichen neue Erkenntnisse oder Argumente und auch keine Überraschungsmomente“, sagte Eickmann gegenüber DAZ.online. Nun heißt es abwarten. Die Richterin will ihr Urteil am 21. Dezember um 11 Uhr verkünden. Es wird nicht das letzte Urteil zu Hüffenhardt sein, das in Mosbach gesprochen wird. Auch die von Noweda unterstützten Apotheker aus der Umgebung sowie ein Versandapotheker aus Nordrhein-Westfalen bestreiten das Hauptsacheverfahren.
Des Weiteren ist nach wie vor die Klage von DocMorris gegen die Verbotsverfügung des Regierungspräsidiums vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe anhängig. Hier wird es in diesem Jahr allerdings keine mündliche Verhandlung mehr geben.
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