Hüffenhardt

Apotheker klagen gegen DocMorris

Berlin - 04.10.2017, 17:30 Uhr

Die wettbewerbsrechtlichen Verfahren gegen DocMorris gehen weiter. Die von Noweda unterstützten Apotheker haben nun Klage eingereicht. (Foto: diz / DAZ.online)

Die wettbewerbsrechtlichen Verfahren gegen DocMorris gehen weiter. Die von Noweda unterstützten Apotheker haben nun Klage eingereicht. (Foto: diz / DAZ.online)


Im vergangenen Juni hat das Landgericht Mosbach drei einstweilige Verfügungen gegen DocMorris erlassen, die Apotheker aus der Umgebung von Hüffenhardt mit Unterstützung von Noweda beantragt hatten. Ihr Ziel: Die automatische Arzneimittelabgabe in Hüffenhardt zu stoppen. Nun gibt die Noweda bekannt, ihren drei Mitgliedern auch im Hauptsacheverfahren beiseitezustehen und ihre Prozess- und Anwaltskosten zu übernehmen.

Im Sommer dieses Jahres hatte das Landgericht Mosbach eine ganze Reihe von Anträgen auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen DocMorris zu bearbeiten. Der Grund: Die niederländische Versandapotheke hatte im baden-württembergischen Hüffenhardt in den früheren Räumen einer Apotheke eine Videoberatung mit Abgabeterminal eröffnet. Bürger sollten hier Arzneimittel – Rx wie OTC – nach einer Fern-Beratung aus Heerlen Arzneimittel bekommen. Bekanntlich musste DocMorris das Projekt mittlerweile einstellen. Erst ordnete das zuständige Regierungspräsidium ein Verbot an. Als nach einem Rechtsmittel von DocMorris gegen diese Verfügung der OTC-Verkauf wieder erlaubt war, gingen mehrere Apotheker und der Landesapothekerverband Baden-Württemberg auf dem Zivilrechtsweg gegen die Niederländer vor.

Drei der Apotheker haben ihre Betriebsstätten in der Nähe von Hüffenhardt und sind Mitglieder der Apotheker-Genossenschaft Noweda: Thomas Grzesiak aus der Stadt-Apotheke in Neckarbischofsheim, Beate Rock aus der Rock Apotheke zur Ludwigs-Saline in Bad Rappenau und Dagmar Schäfer aus der Schildwach-Apotheke in Epfenbach. Die Noweda hatte gleich nach der Eröffnung des DocMorris-Video-Terminals im vergangenen April ihre Bereitschaft erklärt, Apotheker zu unterstützen, wenn sie gegen das Hüffenhardter Konstrukt rechtlich vorgehen wollen.

Dauerhafte Schließung bezweckt

Nach dem erfolgreichen Eilverfahren geht es nun in die Hauptsache. Vergangene Woche wurde einer Noweda-Sprecherin zufolge die Klage eingereicht. Der Hintergrund: Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen hat die einstweilige Verfügung gegenüber DocMorris zunächst nur für sechs Monate Gültigkeit. Da DocMorris in diesem Zeitraum die von den Apothekern geforderte Abschlusserklärung nicht unterzeichnet hat, ist eine Klage im Hauptsacheverfahren erforderlich, um eine dauerhafte Schließung zu erwirken. Und auch bei dieser Klage steht die Noweda ihren drei Mitgliedern nun zur Seite.

„Wir gehen davon aus, dass DocMorris trotz der damit verbundenen Verstöße gegen deutsches Recht versuchen wird, weitere Arzneimittelabgabeautomaten zu eröffnen“, erklärt der Noweda-Vorstandsvorsitzende Michael P. Kuck. „Daher unterstützen wir das Engagement unserer Mitglieder, übernehmen erneut das volle Prozessrisiko und tragen auch die Kosten für hochspezialisierte Fachanwälte“. Auch künftig werde man jedes Noweda-Mitglied unterstützen, das von automatisierten Abgabestellen von DocMorris oder auch anderen Marktteilnehmern betroffen ist.

Rechtsverstoß und Gefährdung der Versorgung

Noweda sieht in dem Hüffenhardter Konstrukt nicht nur einen Verstoß gegen geltendes Recht, sondern auch eine Gefährdung der gesicherten Arzneimittelversorgung in Deutschland. „Es geht bei der Installation von automatisierten Arzneimittelabgabestellen nicht um eine Verbesserung der Versorgung. Tatsächlich sollen die sicheren und gut funktionierenden Strukturen der Arzneimittelversorgung durch Vor-Ort-Apotheken aufgebrochen werden, um Platz zu schaffen für Versorgungsansätze, die völlig unzureichend und überflüssig, aber für DocMorris äußerst lukrativ sind“, sagt Kuck. Arzneimittelabgabeautomaten könnten insbesondere in ländlichen Regionen Umsätze aus umliegenden Apotheken abziehen – für viele der ohnehin wirtschaftlich belasteten Apotheken ein zusätzlicher Faktor, der sie zur Aufgabe zwingen könnte. Die Folgen liegen auf der Hand: Mit der Apotheke verschwinden Notdienste, und die Versorgung mit individuellen Rezepturen oder Betäubungsmitteln vor Ort wäre verloren.

Auch der Landesapothekerverband Baden-Württemberg hat nach erfolgreichem Eilverfahren Klage in der Hauptsache eingelegt. Hier ist am 30. November 2017 Verhandlungstermin. Für die Noweda-unterstützten Verfahren gibt es noch keine Termine.

Daneben ist nach wie vor das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe anhängig. Hier klagt DocMorris selbst – und zwar gegen die Schließungsverfügung des Regierungspräsidiums.


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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