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Vorwurf: Jahrelange Falschabrechnung
Im Tatzeitraum ab Januar 2012 soll Peter S. laut Anklage monatlich viele hundert Krebsmittel hergestellt und von den Krankenkassen hierfür teils mehr als eine Million Euro bei den Kassen abgerechnet haben – der Schaden allein bei den Kassen soll sich für den Strafzeitraum auf insgesamt 56 Millionen Euro belaufen. Angesichts der eingekauften Wirkstoffmengen sei es „von vornherein unmöglich“ gewesen, die Infusionen oder aufgezogenen Spritzen mit der notwendigen Menge zu bestücken. Es habe sich um eine „nicht nur vorübergehende“ Einnahmequelle gehandelt.
Dabei habe Peter S. regelmäßig statt in der vorgeschrieben Schutzkleidung die Mittel in Alltagskleidung hergestellt – auch außerhalb der Werkbank. Das Vieraugen-Prinzip „wurde durch den Angeklagten gezielt“ umgangen, erklärte Jakubowski. Prüfprotokolle habe er „systematisch nicht erstellt“. Auch sei der Stempel „Plausibilität geprüft“ aufgebracht worden, ohne dass erkennbar war, von wem. Keines der unterdosierten Krebsmittel habe auch in anderer Hinsicht der Apothekenbetriebsordnung entsprochen: Das Herstellungsdatum fehlte, auf vielen sichergestellten Anbrüchen sei das Öffnungsdatum nicht vermerkt gewesen. Bei der Dokumentation habe bereits früher die Amtsapothekerin erhebliche Mängel festgestellt, die Peter S. laut Anklage anschließend nicht behob.
Viele Betroffene verfolgten die Anklageverlesung mit bleichem Gesicht – so auch Heike Benedetti, die als Nebenklägerin zugelassen wurde. Der Apotheker habe sie während der gesamten Zeit nie angesehen, erklärte sie später. Andere weinten, umarmten sich – oder riefen leise „Frechheit“, als die Verteidiger einen Besetzungsantrag vorlasen: Eine Schöffin habe sich von dem Verfahren abgemeldet, da sie während eines Verhandlungstages im Dezember eine stationäre Augen-Operation habe. „Die Entbindung der Hauptschöffin ist rechtsfehlerhaft“, erklärte der Anwalt des Apothekers – eine bevorstehende Augenoperation sei kein unabwendbares Ereignis wie ein Verkehrshindernis oder ein Wehreinsatz, daher sei der Hinderungsgrund nicht existent – und somit die Zusammensetzung der Richterbank unzulässig, argumentierte die Verteidigung von S.
Anwälte: Apotheker hat sich des versuchten Mordes schuldig gemacht
Vonseiten der Nebenkläger wurden gleichfalls mehrere Anträge gestellt. Rechtsanwalt Benecken trug mit Kollegen seinen Antrag erneut vor, den Prozess ans Schwurgericht zu verweisen. Der Angeklagte habe durch seine Handlungsweise „unstreitbar die Gefahr der Lebensverkürzung“ seiner Patienten hingenommen – er „billigte deren Schicksal“, erklärte der Anwalt. Damit habe er „sich des versuchten Mordes“ schuldig gemacht. Für die Nebenkläger sei dieser Punkt entscheidend – nicht dass die Versicherung mutmaßlich Millionen-Schäden erlitten haben. Laut einem anderen Nebenkläger-Anwalt gebe es Anhaltspunkte, dass Heimtücke vorliege. Dann „sitzen wir vor dem falschen Gericht“, erklärte er.
7 Kommentare
Panschende Apotheker
von Rumpelstilzchen am 17.11.2017 um 16:58 Uhr
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Panschende Apotheker
von Katharina am 14.11.2017 um 9:49 Uhr
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AW: Panschende Apotheker
von Christian Becker am 16.11.2017 um 7:43 Uhr
Bottropper Betrüger und ggf. Möder
von Alexander Zeitler am 14.11.2017 um 1:14 Uhr
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Panschende Apotheker
von Rumpelstilzchen am 13.11.2017 um 18:23 Uhr
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AW: Panschende Apotheker
von MH am 13.11.2017 um 19:29 Uhr
AW: Panschende Apotheker
von CS am 13.11.2017 um 21:19 Uhr
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