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Zum Start des Prozesses gegen den Bottroper Zyto-Apotheker Peter S. äußern Nebenkläger Mordvorwürfe: Ihrer Ansicht nach muss das Verfahren zum Schwurgericht. Die Verteidigung geht gegen die Besetzung eines Schöffens vor – während die Nebenklage Befangenheit sieht, da ein Schöffe selber als Apotheker in Bottrop tätig war.
Der Prozessauftakt um den Zyto-Skandal in Bottrop wurde von den Patienten, die der Apotheker Peter S. mit teils nur vermeintlichen Krebsmitteln beliefert haben soll, mit Spannung erwartet. Dunkle Wolken lagen am Montagmorgen über dem Essener Gerichtsgebäude, doch teils schienen auch vereinzelte Sonnenstrahlen in den Gerichtssaal, als der vorsitzende Richter das Verfahren am Landgericht in Essen eröffnete. Gegen den Apotheker werden schwere Vorwürfe erhoben: Er soll zehntausende Arzneimittel unter skandalösen hygienischen Bedingungen hergestellt und vielfach unterdosiert haben.
Als der in Untersuchungshaft sitzende Apotheker gegen 9:40 Uhr den Gerichtssaal betrat, ging ein Blitzlichtgewitter los: Aus der gesamten Bundesrepublik waren Pressevertreter angereist, WDR und ZDF hatten vor dem Gerichtsgebäude Übertragungswagen aufgestellt. Schnellen Schrittes ging Peter S. zu seinen Anwälten, ohne die vor Gericht erschienenen Betroffenen eines längeren Blickes zu würdigen. Gut 20 hatten beantragt, als Nebenkläger zu dem Verfahren zugelassen zu werden.
Kein Blick für die Betroffenen übrig
Nachdem der Vorsitzende Richter Johannes Hidding, der zusammen mit zwei weiteren Berufsrichtern sowie zwei Schöffen das Verfahren leitet, die Personalien festgestellt hatte, stellte der Nebenkläger-Vertreter Siegmund Benecken einen Antrag: Dem Angeklagten seien anders als von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen durchaus Tötungsdelikte nachzuweisen. Daher müsse das Verfahren vor dem Schwurgericht verhandelt werden, argumentierte Benecken. Doch nach kurzer Beratung entschied Hidding, dass der Antrag erst nach Verlesen der Anklage gestellt werden solle.
Die Anklage beläuft sich auf mehr als 800 Seiten. Doch obwohl mehrere hundert Seiten mit Tabellen zu mehr als 60.000 Krebsmitteln, die Peter S. an Kassenpatienten unter unhygienischen Zuständen hergestellt und teils unterdosiert haben soll, nur zusammenfassend verlesen wurden, dauerte die Verlesung über eine Stunde. Von mehr als 100 bei einer Durchsuchung sichergestellten Arzneimitteln habe Peter S. 27 unterdosiert – oftmals hieß es „minus 100 Prozent“ Wirkstoffgehalt. Teilweise seien andere Arzneimittel als die verschriebenen in den Infusionen gewesen, erklärte Staatsanwalt Rudolf Jakubowski.
Vorwurf: Jahrelange Falschabrechnung
Im Tatzeitraum ab Januar 2012 soll Peter S. laut Anklage monatlich viele hundert Krebsmittel hergestellt und von den Krankenkassen hierfür teils mehr als eine Million Euro bei den Kassen abgerechnet haben – der Schaden allein bei den Kassen soll sich für den Strafzeitraum auf insgesamt 56 Millionen Euro belaufen. Angesichts der eingekauften Wirkstoffmengen sei es „von vornherein unmöglich“ gewesen, die Infusionen oder aufgezogenen Spritzen mit der notwendigen Menge zu bestücken. Es habe sich um eine „nicht nur vorübergehende“ Einnahmequelle gehandelt.
Dabei habe Peter S. regelmäßig statt in der vorgeschrieben Schutzkleidung die Mittel in Alltagskleidung hergestellt – auch außerhalb der Werkbank. Das Vieraugen-Prinzip „wurde durch den Angeklagten gezielt“ umgangen, erklärte Jakubowski. Prüfprotokolle habe er „systematisch nicht erstellt“. Auch sei der Stempel „Plausibilität geprüft“ aufgebracht worden, ohne dass erkennbar war, von wem. Keines der unterdosierten Krebsmittel habe auch in anderer Hinsicht der Apothekenbetriebsordnung entsprochen: Das Herstellungsdatum fehlte, auf vielen sichergestellten Anbrüchen sei das Öffnungsdatum nicht vermerkt gewesen. Bei der Dokumentation habe bereits früher die Amtsapothekerin erhebliche Mängel festgestellt, die Peter S. laut Anklage anschließend nicht behob.
Viele Betroffene verfolgten die Anklageverlesung mit bleichem Gesicht – so auch Heike Benedetti, die als Nebenklägerin zugelassen wurde. Der Apotheker habe sie während der gesamten Zeit nie angesehen, erklärte sie später. Andere weinten, umarmten sich – oder riefen leise „Frechheit“, als die Verteidiger einen Besetzungsantrag vorlasen: Eine Schöffin habe sich von dem Verfahren abgemeldet, da sie während eines Verhandlungstages im Dezember eine stationäre Augen-Operation habe. „Die Entbindung der Hauptschöffin ist rechtsfehlerhaft“, erklärte der Anwalt des Apothekers – eine bevorstehende Augenoperation sei kein unabwendbares Ereignis wie ein Verkehrshindernis oder ein Wehreinsatz, daher sei der Hinderungsgrund nicht existent – und somit die Zusammensetzung der Richterbank unzulässig, argumentierte die Verteidigung von S.
Anwälte: Apotheker hat sich des versuchten Mordes schuldig gemacht
Vonseiten der Nebenkläger wurden gleichfalls mehrere Anträge gestellt. Rechtsanwalt Benecken trug mit Kollegen seinen Antrag erneut vor, den Prozess ans Schwurgericht zu verweisen. Der Angeklagte habe durch seine Handlungsweise „unstreitbar die Gefahr der Lebensverkürzung“ seiner Patienten hingenommen – er „billigte deren Schicksal“, erklärte der Anwalt. Damit habe er „sich des versuchten Mordes“ schuldig gemacht. Für die Nebenkläger sei dieser Punkt entscheidend – nicht dass die Versicherung mutmaßlich Millionen-Schäden erlitten haben. Laut einem anderen Nebenkläger-Anwalt gebe es Anhaltspunkte, dass Heimtücke vorliege. Dann „sitzen wir vor dem falschen Gericht“, erklärte er.
Schöffe war selber früher Apotheker in Bottrop
Ein Nebenkläger-Anwalt machte zudem geltend, dass einer der beiden Schöffen früher selber als angestellter Apotheker in Bottrop tätig war – auch kenne er die Eltern von Peter S. Eine persönliche Nähe und Verbundenheit sei „sehr naheliegend“, erklärte der Anwalt. Der Vorsitzende Richter unterbrach daraufhin für einige Stunden das Verfahren, um die Anträge zu vervielfachen – auch damit die anderen Nebenkläger entscheiden können, ob sie sich ihnen anschließen wollen.
Bei Fortsetzung der Verhandlung kam jedoch noch eine Überraschung hinzu: Der Schöffe hatte zwischenzeitlich gegenüber den Richtern bekanntgegeben, dass seine Ehefrau in einer onkologischen Praxis in Bottrop behandelt worden war, die von Peter S. beliefert wurde – auch wenn sie selber keine Arzneimittel aus der Praxis erhalten hätte. Auf Nachfrage erklärte er, dass er den Onkologen, der selbst als Entlastungszeuge aussagen soll, bei Praxisbesuchen mit seiner Frau mehrfach gesehen hatte. Der Vorsitzende Richter entschied, dass die Prozessbeteiligten bis zum morgigen Dienstag Anträge in Sachen des Schöffen machen können.
Betroffene zeigen sich vor Gericht erschüttert
„Total aufgewühlt“ sei sie, erklärte Benedetti in einer Pause. „Für mich ist es unfassbar, so einen Menschen vor mir zu sehen“ – der Angeklagte habe auf sie teilnahmslos gewirkt.
Der Essener Anwalt Aykan Akyildiz vertritt eine 51-jährige Nebenklägerin, die sich die psychische Belastung nicht zugetraut habe, selber vor Gericht zu erscheinen. Sie habe Krebsmittel aus der Apotheke von Peter S. bekommen, die nicht richtig anschlugen – erst nach der Razzia und Festnahme von Peter S. sei es ihr bessergegangen, als sie aus einer anderen Apotheke beliefert wurde. „Bei ihr kam dieser Umschwung durch die Durchsuchung“, erklärte Akyildiz gegenüber DAZ.online.
Er kritisierte die Anklage scharf. „Die Staatsanwaltschaft hat es sich sehr einfach gemacht“, betonte er – indem sie sich auf die finanziellen Aspekte konzentriert habe, die einfacher nachzuweisen seien. Er bemängelte auch, dass für die dreizehn angesetzten Fortsetzungstermine zwar Gutachter oder Zeugen wie der Whistleblower Martin Porwoll geladen seien – doch kein einziger mutmaßlicher Geschädigter. Diese wollen weiter für ihre Sache kämpfen: Für diesen Mittwoch hat Benedetti die nächste Demo in Bottrop angemeldet.
7 Kommentare
Panschende Apotheker
von Rumpelstilzchen am 17.11.2017 um 16:58 Uhr
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Panschende Apotheker
von Katharina am 14.11.2017 um 9:49 Uhr
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AW: Panschende Apotheker
von Christian Becker am 16.11.2017 um 7:43 Uhr
Bottropper Betrüger und ggf. Möder
von Alexander Zeitler am 14.11.2017 um 1:14 Uhr
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Panschende Apotheker
von Rumpelstilzchen am 13.11.2017 um 18:23 Uhr
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AW: Panschende Apotheker
von MH am 13.11.2017 um 19:29 Uhr
AW: Panschende Apotheker
von CS am 13.11.2017 um 21:19 Uhr
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